Pandemie
Bund und Länder auf Lockerungskurs
Der Coronavirus hält die Gesellschaft fest umklammert. Doch einige der dadurch nötig gewordenen Einschränkungen sollen nach dem Willen von Bund und Ländern jetzt fallen.
Der Coronavirus hält die Gesellschaft fest umklammert. Doch einige der dadurch nötig gewordenen Einschränkungen sollen nach dem Willen von Bund und Ländern jetzt fallen.
Julian Stratenschulte/dp
Bernhard Junginger von Bernhard Junginger Fränkischer Tag
Berlin – Bis zum 20. März fallen in drei Stufen fast alle Corona-Maßnahmen weg. Bars und Diskotheken dürfen mit 2G-Regel ab 4. März öffnen.

Bund und Länder haben sich auf einen Drei-Stufen-Plan zur Lockerung der bisher geltenden Infektionsschutzregeln geeinigt. Bei ihrem Treffen am Mittwoch beschlossen Bundeskanzler Olaf Scholz und die 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten eine weitgehende Rückkehr zur Normalität.

Möglich bleiben soll aber etwa eine Maskenpflicht in Innenräumen. „Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das in den letzten Wochen konnten“, sagte Scholz nach den Beratungen.

Bis zum 20. März sollen demnach die Corona-Maßnahmen schrittweise, aber fast komplett zurückgefahren werden. Zunächst werden die Kontaktbeschränkungen gelockert: für private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene entfällt dann die bisher geltende Obergrenze von zehn Personen. Nehmen Ungeimpfte an einem Treffen teil, gelten die bisherigen Beschränkungen weiter.

Erlaubt sind dann Treffen von Angehörigen eines Haushalts mit zwei Angehörigen eines weiteren Haushalts, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden.

Die in einigen Ländern bereits zurückgenommenen Einschränkungen für den Zugang zum Einzelhandel fallen weg. Allerdings gilt weiter eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in Innenräumen.

Homeoffice-Pflicht entfällt

Im zweiten Schritt gilt vom 4. März an für die Gastronomie wieder die so genannte 3G-Regel, nach der auch Getestete Zugang zu Cafés und Restaurants bekommen. Für Bars und Klubs soll zunächst die 2G-plus-Regel gelten, ebenso für Großveranstaltungen. Die sind in Innenräumen mit einer Auslastung von bis zu 60 Prozent und höchstens 6000 Zuschauern möglich, im Freien mit einer Höchstkapazität von 75 Prozent und maximal 25 000 Zuschauern.

Ab dem 20. März entfallen dann – vorausgesetzt die Lage in den Krankenhäusern lässt dies zu – alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen, darunter auch die Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer.

Beschlossen wurde aber, dass der Bundestag eine Grundlage dafür schaffen soll, dass die Länder auch über den 19. März hinaus „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen“ verhängen können. Damit ist vor allem eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Innenräumen gemeint. Auch für einen sicheren Schul- und Kita-Betrieb sei dies nötig, sagte Hendrik Wüst (CDU),

Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen.

Impfpflicht empfohlen

Die Bund-Länder-Runde empfiehlt zudem die Einführung einer Impfpflicht, über deren Ausgestaltung es allerdings Unstimmigkeiten gibt. Aus den Reihen der unionsgeführten Länder kam die Forderung, eine Impfpflicht in Verbindung mit der Einrichtung eines Impfregisters einzuführen. Doch dafür gab es in der Runde keine Mehrheit.

Eine Impfpflicht, sagte Kanzler Scholz, werde „genau dann notwendig sein, wenn das Wetter wieder kälter wird“. Der Bundestag will im März über verschiedene Gesetzentwürfe zur Impfpflicht beraten.

Der Wirtschaftsrat der CDU warnte davor, die Kontrolle der Einhaltung einer möglichen Impfpflicht an die Krankenkassen zu übertragen, wie es der Antrag einer Gruppe von Parlamentariern aus den Ampel-Fraktionen vorsieht. Generalsekretär Wolfgang Steiger sagte unserer Redaktion: „Bei der Durchsetzung einer insgesamt in der Gesellschaft stark umstrittenen Impfpflicht staatliche Aufgaben auf die Krankenkassen abzuwälzen, ist ein sehr fragwürdiges Vorg

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