Gilt ab Mittwoch
Pflege-Impfpflicht: Sieben Fragen und Antworten
Wer in Heimen und Kliniken Kontakt zu Bewohnern und Patienten hat, muss sich ab 16. März gegen das Coronavirus impfen lassen. Bayern wendet dafür ein abgestuftes Verfahren an.
Marijan Murat, dpa
F-Signet von Redaktion Fränkischer Tag
Bamberg – Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist da. In Bayern gelten besondere Regeln. Wer wann gemeldet wird und ob Physiotherapeuten betroffen sind.

Politisch beschlossen war sie schnell, zäh wurde es bei der Umsetzung: Ab diesem Mittwoch, 16. März, gilt bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe. Bayern setzt dabei auf ein Stufenmodell. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

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