Parteien und Wählergruppen stellen für die Kommunalwahlen Listen auf. Je nach Stimmenanteilen können mehrere auf der Liste aufgeführte Personen in den Gemeinde- oder Stadtrat einziehen. Tritt eines der Gremiumsmitglieder wieder zurück, schreibt die Kommune die Listennachfolger an. Findet sich kein Listennachfolger, der zur Mandatsübernahme bereit ist, bliebe der Sitz im Gemeinde- oder Stadtrat bis zur nächsten Kommunalwahl unbesetzt.
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