Ein Nebenerwerbslandwirt aus dem Landkreis Haßberge musste sich in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten. Der Vorwurf: Er war betrunken mit dem Auto gefahren. Das Problem: Der Bauer ist auf seinen Führerschein angewiesen.
Der 43-Jährige war im vergangenen Jahr mit seinem Pkw nach Arbeitsschluss nach Hause gefahren. Nach einer Strecke von etwa sieben Kilometern wurde er von der Polizei kontrolliert. Eine Blutentnahme ergab 1,18 Promille. Sein Führerschein wurde sichergestellt.
Der Autofahrer bekam einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte. Deshalb kam es am Donnerstag vor dem Amtsgericht in Haßfurt zur Verhandlung gegen den Mann.
Ein oder zwei Bier
Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Hans Andree, gab eine Erklärung für seinen Mandanten ab. Dieser habe nach Arbeitsschluss ein oder zwei Bier getrunken und sei dann nur sieben Kilometer gefahren auf einer Strecke, die er gut kenne. Da er Nebener-werbslandwirt ist, sei der Entzug der Fahrerlaubnis für ihn hinsichtlich der Bewirtschaftung seines etwa 20 Hektar großen Hofes ein Problem, gerade jetzt, da die Arbeiten im Frühjahr anstehen. Der Angeklagte bereute seine Tat. "Ich weiß, ich habe einen großen Fehler gemacht", sagte er.
Richterin Kerstin Leitsch stellte fest, dass der Führerschein des Angeklagten seit dem mehreren Monaten eingezogen sei und das Bundeszentralregister keinen Eintrag aufweise. Der Angeklagte ist juristisch also nicht vorbelastet.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah den Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr als erfüllt an. Zugunsten des Angeklagten bewertete er, dass der Angeklagte keine Vorstrafen habe. Er beantragte 40 Tagessätze zu je 50 Euro, also eine Gesamtstrafe von 2000 Euro, sowie eine Führerscheinsperre von weiteren vier Monaten.
Rechtsanwalt Hans Andree führte in seinem Plädoyer aus, dass der Wert des Alkoholgehaltes im unteren Bereich liege und sein Mandant das Geschehene bedauere. Ihn treffe der Entzug der Fahrerlaubnis hart, weil er als Landwirt seine Felder bestellen müsse. Bei der Anzahl sowie der Höhe der Tagessätze stimmte der Verteidiger dem Antrag des Staatsanwaltes zu.
Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu 40 Tagessätzen zu je 55 Euro, insgesamt zu einer Geldstrafe von 2200 Euro und einer Führerscheinsperrfrist von drei Monaten. Ausgenommen hiervon wurde die Fahrerlaubnis der Klasse für Zugmaschinen. Das Urteil wurde bereits angenommen.