Amtsgericht
Einspruch erspart viel Geld
Haßfurt

Der Einspruch gegen einen Strafbefehl hat sich für einen 42-Jährigen aus dem Maintal gelohnt. Das Amtsgericht stellte das Verfahren wegen Sozialbetrugsauflagen ein. Den Strafbefehl über 10.800 Euro und gewährte Sozialleistungen (rund 7800 Euro) muss er wohl nicht zurückzahlen.

Laut Anklageschrift war der 42-Jährige von Oktober 2018 bis März 2019 in der Firma seiner Ehefrau angestellt, wo er mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitete. Gleichzeitig bezog er Arbeitslosengeld I, insgesamt 7800 Euro. In der Folge erhielt der neunfach vorbestrafte Angeklagte einen Strafbefehl über 180 Tagessätze zu 60 Euro. Weil er Einspruch einlegte, kam es zur Verhandlung am Amtsgericht. Der Beschuldigte führte an, er habe seiner Frau unentgeltlich bei der Verwertung und dem Verkauf von Altautos und im Teilehandel geholfen. Dabei habe er weniger als 15 Stunden in der Woche gearbeitet, was laut Arbeitsamt erlaubt sei.

Dreimal erhielten der Angeklagte und seine Frau Besuch vom Zollamt Schweinfurt. Allerdings erst in den Jahren 2021 und 2022. Für den Tatzeitraum konnte das Zollamt nur fünf Buchungen vorlegen, die der Angeklagte vorgenommen hatte. Dies war Richter Patrick Keller zu wenig. Die Beweislage war ihm zu dünn. ms

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