Betreuungsangebot
Containeranlage des Kindergartens wird auf sechs Gruppen erweitert
Heßdorf

Der Heßdorfer Gemeinderat trat nach mehr als zwei Jahren Corona wieder im inzwischen neu möblierten Sitzungssaal zusammen. „Es ist etwas ungewohnt eng, nach den inzwischen gewohnten Sitzungen in der Schulaula“, meinte Bürgermeister Horst Rehder (BB) bei der Begrüßung der ungewöhnlich vielen Zuhörern. Darunter auffallend viele Frauen − schließlich stand auch die Erweiterung der Containeranlage des Kindergartens St. Marien auf der Tagesordnung.

Die Containeranlage wird auf insgesamt sechs Gruppen erweitert. Dazu fand kürzlich ein Gespräch mit der Kindergartenaufsicht, dem Planer und der Verwaltung des Kindergartens statt. ln dem Gespräch wurden das Raumprogramm und die Raumanordnung besprochen und festgelegt.

Das beauftragte Architektenbüro erstellt derzeit einen Plan unter Berücksichtigung dieses Gespräches. Ziel ist die Vorlage von zwei bis drei Planvarianten in der nächsten Woche.

Nach Abklärung der Vorlage eines genehmigungsgerechten Bauplanes mit einer ersten Kostenschätzung wird sich der Gemeinderat in der nächsten Sitzung mit dem Thema beschäftigen.

Kostenvoranschläge gemacht

Bereits vor der Genehmigung sind die ersten Kostenvoranschläge durch das Technische Bauamt eingeholt worden.

Der Stiftungsrat wurde über den Stand der Planung der Containeranlage und das weiteren Vorgehen beim Bestandsbau informiert. Vor zwei Wochen wurde durch den Bauhof zunächst die Außenanlage des Kindergartens wieder nutzungssicher gemacht.

Seitens der Kirchenstiftung wurde darauf gedrängt, dass so zeitnah wie möglich der Erbbaurechtsvertrag beurkundet werden sollte. Die beabsichtigte Heraustrennung einer Teilfläche aus dem Areal seitens der Stiftung wird dabei berücksichtigt werden müssen. Dazu ist die amtliche Vermessung notwendig.

Offene Punkte klären

Um noch offene Punkte wie die PV-Anlage, die Nahwärmeleitung und verschiedene andere Themen klären zu können, wird zeitnah ein Ortstermin der Beteiligten stattfinden.

Der Bestandsbau wurde durch das beauftragte Planungsteam noch einmal untersucht und Planer Oliver Schüßler stellte seinen ersten Planentwurf vor. Dieser hatte das Ziel, möglichst viel an Bausubstanz zu erhalten. Größere Probleme sieht der Planer in der Entwässerung. Im Beschlussvorschlag ist festgehalten, dass die Themen Förderung und Zuschüsse unverzüglich geklärt werden müssen.

In diesem Zusammenhang wies der Bürgermeister darauf hin, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stufenweise in Kraft trete. Zu Beginn umfasse dieser die Kinder der ersten Klasse. Bis 2029 kämen jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzu. Damit hätten ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Das Betreuungsangebot müsse dann inklusive der Unterrichtszeit acht Stunden täglich umfassen.

Die Schließzeiten dürfen maximal vier Wochen − in der Regel 20 Werktage − im Jahr betragen. Diese Angebote müssten aber nicht in vollem Umfang genutzt werden, die Schülerinnen und Schüler können je nach Bedarf auch kürzere Betreuungszeiten wählen.

Der Bedarf wird steigen

Aktuell würden in Bayern derzeit rund 55 Prozent der Grundschulkinder auch am Nachmittag betreut. „Wir gehen davon aus, dass der Bedarf bis 2029 auf bis zu 80 Prozent steigen wird, erläuterte der Bürgermeister. Zu dieser Thematik findet im März ein Gespräch mit der Schulleitung, dem Träger des Hortes, dem Bürgermeister und der Verwaltung statt.

Lesen Sie mehr zu folgenden Themen: