In der Ortshauptversammlung der CSU Eckental nahm Fraktionsvorsitzender Martin Hofmann ausführlich Stellung zu aktuellen Fragen der Eckentaler Kommunalpolitik, insbesondere zur Ortsumgehung für Forth.
Diese Planung war vor kurzem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, von allen Ebenen des Bundes Naturschutz und der Forther Bürgerinitiative „Lärmschutz für ganz Forth“ infrage gestellt worden. Martin Hofmann ließ dagegen keine Zweifel an der Notwendigkeit der Forther Ortsumgehung.
Bei einer täglichen Verkehrslast von über 11.000 Fahrzeugen gehe es um die Entlastung des Ortskerns, es gehe um die Verbesserung der Wohnqualität und um die Attraktivität der Hauptstraße sowie um das Wohl der dortigen Anwohner. Den täglichen Verkehrsschlangen, insbesondere zu den Stoßzeiten, müsse in aller Nachhaltigkeit begegnet werden.
„Der grünen Argumentation muss entschieden widersprochen werden“, sagte der CSUler. So stünden die Forther Umgehung und das neue Baugebiet „Am Kreuzacker“ in Eckenhaid in keinerlei Verkehrszusammenhang. Hier werde ganz offenkundig völlig sachfremd argumentiert.
Tempo 30 „scheinheilig“
Auch der aktuelle „grüne Antrag“, für einen Teilbereich der Forther Hauptstraße Tempo 30 festzusetzen, sei ein „Akt der Scheinheiligkeit“. Hofmann erklärte: „Es ist ganz offensichtlich ein verkehrsrechtliches Unding, eine Bundesstraße auf diese Weise zu reglementieren. Mit dieser Argumentation soll vielmehr die ablehnende Haltung zur Umgehung beschönigt werden.“ Er stellt fest: Für die CSU Eckental habe sich an der dringenden Notwendigkeit der Ortsumfahrung Forth überhaupt nichts geändert. Es gehe um eine wirksame Verkehrsentlastung und um die Lebensqualität in einem zentralen Ortsbereich.
Die Straße werde im Marktgemeinderat Eckental von einer klaren Mehrheit von 21:4 politisch mitgetragen. Diese klare Mehrheit sollte im Interesse der Bürger gestärkt und beibehalten werden, meinte Hofmann.
Nach Kenntnisstand der CSU ist die technische Planung der Umgehungsstraße weitgehend abgeschlossen. Derzeit laufe die Umweltfachplanung. Der diesbezügliche Vorentwurf soll im ersten Halbjahr 2023 vorgelegt werden. red