Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte werden gebeten, rechtzeitig für die Freilegung der Grenzsteine zu sorgen. Die Stadt weist darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten.
Da die Möglichkeit besteht, Mängel kostengünstig zu beheben, sind diese dem Obmann der Feldgeschworenen rechtzeitig mitzuteilen. Zudem habe die Stadt, sofern sie an Grundstücken beteiligt ist, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt, Mängel an den stadteigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten dafür vom Verursacher zu tragen sind.