Bei einer weiteren Verkehrskontrolle im Stadtbereich kontrollierte eine Streifenbesatzung einen 16-jährigen Rollerfahrer. Der junge Mann konnte allerdings nur eine Prüfbescheinigung vorzeigen, welche zum Führen des Leichtkraftrades nicht ausreichend war. Eine Weiterfahrt war deshalb nicht mehr möglich. Gegen den Jugendlichen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.