Weil ein 49-jähriger Rollerfahrer am Freitag um die Mittagszeit noch mit einem Versicherungskennzeichen aus dem letzten Jahr unterwegs war, wurde er von einer Streife angehalten und kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten auch Alkoholgeruch bei dem Mann fest. Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von 0,72 Promille. Somit muss er sich nun wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und einer Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz verantworten. Zudem wird er demnächst für vier Wochen zu Fuß gehen müssen. pi