Lichtenfels
Urteilsspruch zu unsäglichem Leid
Wie die Missbrauchsbilder und -videos auf seinen Computer gelangten, will der Angeklagte angeblich nicht mehr wissen. Auf die Spur kamen ihm die Behörden durch Hinweise aus den USA und des FBI.
Wie die Missbrauchsbilder und -videos auf seinen Computer gelangten, will der Angeklagte angeblich nicht mehr wissen. Auf die Spur kamen ihm die Behörden durch Hinweise aus den USA und des FBI.
Nicolas Armer/dpa

Die Bilder und Videos sind eindeutig. Ein Mann aus Lichtenfels hatte sie bei sich zu Hause gespeichert. Bei einer Hausdurchsuchung vor knapp zwei Jahren wurden sie entdeckt. Der Lichtenfelser hatte abenteuerliche Ausreden parat, für die das Amtsgericht Bamberg kein Verständnis hatte.

Rückblick: Der Schock sitzt tief bei Maximilian. Der Mann, der in Wirklichkeit anders heißt, erfährt am Telefon, dass die Polizei in seinem Kellerzimmer steht. Sein Stiefvater, bei dem er seit einiger Zeit untergekommen ist, hat den Beamten die Tür geöffnet. Die Ermittler beschlagnahmen eine Playstation, einen Laptop, zwei Festplatten, acht USB-Sticks und drei Speicherkarten und finden Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Maximilian hat für die Beamten drei Erklärungen parat.

Drei Erklärungsversuche

In der ersten Variante erzählt er von seiner Mutter, die als Kind vergewaltigt worden sei. Deshalb habe er sich für so etwas interessiert. Nur kann man diese Geschichte nicht überprüfen.

In Variante zwei will er den Ermittlern helfen und hat deshalb alle Bilder und Videos gespeichert. Damit sie später als Beweismaterial gegen die bösen Pädophilen verwendet werden können. Dagegen spricht, dass er sich eben zwei Jahre lang nicht an die Polizei gewandt hat. Da es sich zudem um anonyme „Anbieter“ handelt, ist eine Rückverfolgung kaum möglich.

In der dritten Variante seien es psychische Probleme gewesen, die ihn aus der Bahn geworfen hätten. Nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin sei er in eine depressive Phase geraten, habe viel Alkohol getrunken und mit dem Konsum der kinder- und jugendpornografischen Dateien das Elend für einen Moment vergessen wollen. „Das war die beschissenste Zeit meines Lebens.“ Nur hat sich Maximilian trotz dieser doch so schweren Krise nicht in die Behandlung eines Psychotherapeuten oder Psychiaters begeben. Bis heute nicht.

Mehr als vier Stunden Material

Pädophile Neigungen bestritt er im Prozess vehement. Dabei handelte es sich nicht nur um eine Handvoll Dateien, sondern um 149 Bilder und 57 Videos mit Kindern und 47 Bilder und 15 Videos mit Jugendlichen. Aneinandergereiht dauern die Filmszenen mehr als vier Stunden. Zu sehen sind nicht nur Posing-Bilder, sondern auch schwere sexuelle Übergriffe. Als die Schöffen die Bilderakte durchblättern, steht ihnen das Entsetzen ins Gesicht geschrieben.

Die Spur zu Maximilian stammt aus den USA. Dort sind die Provider verpflichtet, auch die Chats privater Nutzer zu durchleuchten und Hinweise auf Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie an das „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) zu melden. Über das FBI, das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt finden die Beweise ihren Weg zur Kripo Bamberg.

Das Verfahren landet schließlich beim Amtsgericht Bamberg, weil Maximilian sich die belastenden Daten während eines kurzen Aufenthalts im Landkreis Bamberg beschafft hat.

Vor Gericht hatte er noch weitere Erklärungen parat: Erstens könne er sich nicht erklären, wie die Fotos und Filme auf seinen Laptop gekommen seien.

Zweitens seien ihm viele Dateien zugeschickt worden, ohne dass er sie angefordert habe. Und zu guter Letzt habe er nicht mehr klar denken können und deshalb wohl einige Bilder und Videos über den Messenger der Kik-App verschickt.

Klares Urteil

Am Ende verurteilte das Schöffengericht Maximilian wegen Besitzes und Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. „Schließlich wird bei der Herstellung dieses Materials unsägliches Leid zugefügt“, so der Vorsitzende Richter Matthias Bachmann. Aufgrund des Geständnisses konnte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Als Geldauflage muss Maximilian 1900 Euro an den Hospizverein Bamberg zahlen und darf seinen Arbeitsplatz nicht gefährden. Doch das dicke Ende kommt erst noch. Denn als Verurteilter muss Maximilian auch die Kosten des Verfahrens tragen. Größter Brocken ist das über 60-seitige Gutachten einer auf IT-Forensik spezialisierten Firma. Es dauerte einige Zeit, die 800 Gigabyte zu durchforsten. Ergebnis: eine Rechnung über rund 12.000 Euro. Außerdem sind sein Smartphone, ein Laptop und ein Tablet weg. Sie wurden als Tatmittel beschlagnahmt.

Lesen Sie mehr zu folgenden Themen: