Es ist ein Oktobertag, an dem Erik Blume in Bamberg am Dom eine angebliche Obdachlosenzeitung kauft. „In Städten, die ich besuche, bekommt immer der erste Obdachlose und der erste Straßenmusiker etwas Geld von mir. Das ist Tradition.“ Auch in Bamberg, wo sein Sohn studiert. Die Zeitung, die ihm von einem „unhöflichen Straßenverkäufer“, so Blume, für 1,50 Euro angeboten wird, nennt sich „Straßenlicht“. Sie ist eine „überregionale Ausgabe“ einer sogenannten Obdachlosenzeitung.
Voller „Verschwörungstheorien“
Da Blume die Zeitung „nicht nur kauft, sondern auch liest“, wird er beim Aufschlagen stutzig. Dort steht ein Hinweis, der Verkauf der Zeitung sei vorerst in Rheinland-Pfalz nicht erlaubt. Die weiteren Seiten machen ihn ebenso besorgt: „Die Zeitung ist voller Reichsbürgerrhetorik und Verschwörungsideologien“, sagt Blume.
Die politisch angeordneten Corona-Regelungen, wie Kontaktbeschränkungen und die Strafgelder bei Nichteinhaltung der pandemiebedingten Gesetze, werden als Maßnahmen zur Brechung des Willens, als Demütigung und Erniedrigung ausgelegt. Autorenamen lassen sich unter den Beiträgen nicht finden. Alle Artikel sind mit nameless, also als namenlos, gekennzeichnet. Auch kuriose Bilder, die Spritzen als Mittel der Gewalt darstellen, sind abgebildet. Darunter die Aufforderung: „Der Fantasie zur Interpretation des Bildes für das jetzge Zeitgeschehen sind keine Grenzen gesetzt.“
Polizei prüfte die Inhalte
Die Pressestelle des Ordnungsamts Bamberg, an die sich Blume wendet, rät ihm, das zur Anzeige zu bringen. Er wendet sich also an die Polizeiinspektion in seinem Wohnort in Neustadt bei Coburg. Die aufnehmenden Beamten können keine strafrechtlich relevanten Inhalte feststellen. Der eigentliche Grund, wieso in Rheinland-Pfalz die Zeitung verboten wird, seien – anders als man vermuten mag – nicht die fragwürdigen Inhalte. Nachforschungen ergaben, dass in dem Bundesland ein Warenvertriebsverbot erlassen wurde, da die Zeitung nicht angeben konnte, welcher gemeinnütziger Zweck mit den Erlösen unterstützt wird.
Eine Anfrage an das Polizeipräsidium Oberfranken ergab, dass sich bereits im September 2020 eine Bürgerin aus Bad Berneck bei der Stadt Bayreuth über die Inhalte der Obdachlosenzeitung „Straßenlicht“ beschwert hatte. Durch das kriminalpolizeiliche Staatsschutzkommissariat der Kriminalpolizei Bayreuth wurden die Inhalte geprüft – mit dem Ergebnis: „Auch hier waren keine strafrechtlich relevanten Äußerungen beinhaltet.“
Unseriöse Obdachlosenzeitschriften
„Es gibt seriöse Obdachlosenzeitschriften und welche, die sind weniger seriös“, sagt Peter Klein, Leiter der Bamberger Wärmestube „Menschen in Not“. Eine Bamberger Zeitschrift, die von Obdachlosen verkauft wird, gäbe es seit einigen Jahren nicht mehr. „Für eine gute Obdachlosenzeitung braucht man das Know-how und Manpower“, erklärt der Diplom-Sozialpädagoge. In Bamberg würden dafür die Kapazitäten fehlen. Mit der Zeitung „Straßenlicht“ habe die Wärmestube Bamberg nichts zu tun, wer sie verteilt, sei ihm auch nicht bekannt.
Blume, der herausfinden will, wer hinter der fragwürdigen Zeitung steckt, ruft bei einer Nummer an, die im Impressum hinter dem Namen des „Verlegers“ angegeben wird. Er erreicht den Herausgeber der Zeitung, der seinen Wohnsitz in Darmstadt hat. „Es war ein unangenehmes Gespräch. Er hat mir sein ganz persönliches Leid erzählt und wollte Mitleid.“ Zudem lehnte der Mann die Verantwortung für die Inhalte ab. Auf schriftliche und telefonische Anfragen unserer Zeitung hat dieser nicht reagiert.
Blume liegt die Geschichte schwer im Magen. Der Neustadter würde gerne weitere Schritte unternehmen, weiß aber nicht so recht, wer ihm jetzt noch helfen könnte. Eins steht jedoch für ihn fest: Wenn er den nächsten Verkäufer einer Obdachenlosenzeitung sieht, schaut er sich schon vor dem Kauf genau an, welche Inhalte ihn hier erwarten.









