Amtsgericht
Entspannung kommt teuer zu stehen
Während alle Freizeiteinrichtungen ab Mitte März 2020 coronabedingt geschlossen bleiben mussten, stellte der Betreiber eines privaten Schwimmbades die Einrichtung in seinem Wohnhaus weiter zur Verfügung.
NDABCREATIVITY/adobestock.com (Symbolbild)
F-Signet von Udo Güldner Fränkischer Tag
Bamberg – Ein privater Schwimmbadbetreiber muss kräftig in die Tasche greifen, weil er seine Einrichtung während der Corona-Beschränkungen öffnete.

Mitte März 2020 mussten coronabedingt alle Freizeiteinrichtungen schließen. Nur in einer Gemeinde im Landkreis Bamberg hielt sich ein privat betriebenes Schwimmbad nicht daran. Weil Nachbarn die Polizei riefen, flog die Sache zwei Monate später auf. Nun musste sich das Amtsgericht Bamberg mit dem ungewöhnlichen Fall beschäftigen. Für den Schwimmbad-Betreiber wurde es eine teure Angelegenheit. Zwischen 30 und 40 Euro die StundeEin ganz normales Wohnhaus irgendwo im Landkreis Bamberg.

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