Hochwasserwarnung
Stadt und Kreis Bamberg: Überschwemmungen drohen
Das Wasserwirtschaftsamt Kronach warnt für Stadt und Landkreis Bamberg vor Hochwasser. Anfang Februar traten im Landkreis Bamberg schon einmal Gewässer über die Ufer, hier ein Foto aus der Gemeinde Frensdorf an der Rauhen Ebrach.
Das Wasserwirtschaftsamt Kronach warnt für Stadt und Landkreis Bamberg vor Hochwasser. Anfang Februar traten im Landkreis Bamberg schon einmal Gewässer über die Ufer, hier ein Foto aus der Gemeinde Frensdorf an der Rauhen Ebrach.
Tim Kutzner, Archiv
F-Signet von Redaktion Fränkischer Tag
LKR Bamberg – Bis Freitag prognostiziert der Deutsche Wetterdienst weiterhin Regen. Es ist mit einem weiteren Anstieg der Pegelstände zu rechnen. Wo im Landkreis Bamberg Überschwemmungen drohen.

Aufgrund der bereits gefallenen Niederschlagsmengen steigen die Pegelstände in Stadt und Landkreis Bamberg deutlich an, teilt das Wasserwirtschaftsamt Kronach am Donnerstag (9. März 2023) mit.

Für Donnerstag, 9. März 2023, und Freitag, 10. März 2023, prognostiziert der Deutsche Wetterdienst erneut Niederschläge vorwiegend in Form von Regen. Es ist demnach mit einem weiteren Anstieg der Pegelstände zu rechnen.

Diese Pegel steigen an

Folgende Pegel befinden sich in der Meldestufe bzw. werden nach aktuellen Vorhersagen der Hochwasservorhersagenzentrale die Meldestufen erreichen:

Vorra/Rauhe Ebrach

Meldestufe 1 wird im Laufe des Donnerstags erreicht; Scheitel wird von Freitag auf Samstag erwartet.

 

Pettstadt/Regnitz

Ein Anstieg bis in die Meldestufe 1 am Donnerstag kann aufgrund der unsicheren Wetterlage nicht ausgeschlossen werden.

 

Schenkenau/Itz

Meldestufe 1 wird von Donnerstag auf Freitag erreicht; mit einem weiteren Anstieg bis in die Meldestufe 2 ist zu rechnen. Auch kleinere Gewässer ohne Warnpegel können über die Ufer treten.

 

 

Kemmern/Main

 

Diese Hochwasserwarnung wird aktualisiert, sobald neue Erkenntnisse oder Vorhersagen vorliegen.

Zusätzliche Informationen und Pegelstände unter www.hnd.bayern.de.

Erläuterung der Meldestufen

  • Meldestufe 1: Meldebeginn überschritten, stellenweise kleine Ausuferungen.
  • Meldestufe 2: Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen.
  • Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher
  • Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich.
  • Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet.

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