Bei Niederschlagswasser von befestigten oder bebauten Flächen handelt es sich nach rechtlicher Definition um Abwasser. So regelt es Paragraf 54 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Wer Abwasser in ein Gewässer einleiten möchte, braucht dafür eine Genehmigung. Solche „wasserrechtlichen Erlaubnisse“ werden in der Regel befristet auf 20 Jahre ausgestellt.
Für Starkregen gewappnet? Baunach muss investieren

Baunach – Erneut stand das Thema „Wasser“ in Baunach ganz oben auf der Agenda. Auf die Stadt kommen hohe Kosten zu.