Um es klar zu sagen: Wenn Stadträte und Stadträtinnen gut dotierte Aufträge von stadteigenen Gesellschaften übernehmen, dann ist das kein Verstoß gegen das Gesetz. Die Gemeindeordnung untersagt solche Vergabepraktiken nicht, und es mag Gründe geben, weshalb Freiberufler wie Architekten oder Rechtsanwälte im Vergleich zu Beamten oder Angestellten im städtischen Gremium eher benachteiligt sind und deshalb mit gewissem Recht darauf sinnen könnten, finanziell nicht ins Hintertreffen zu geraten.
Mehr Offenheit in Bamberg würde gut tun

Bamberg – Wenn Stadträte Aufträge von städtischen Töchtern übernehmen, dann mögen sie gute Gründe dafür haben. Missverständlich ist es gleichwohl.