Barocke Formen, blank poliertes Blech ohne Macken, blitzender Chrom an Stoßstangen, Scheinwerfern und Türgriffen – das macht ein Oldtimer-Fahrzeug aus und lässt die Herzen der Liebhaber höher schlagen. Und bei vielen keimt der Wunsch auf, auch so einen Opel Rekord, Ford „Badewanne“, Borgward Isabella, VW Käfer oder eine BMW Isetta zu besitzen und ausfahren zu dürfen.
Aber wie kommt man an so einen Oldtimer? Máté Moré, langjähriger Niederlassungsleiter des Tüv Forchheim, ist Mitglied beim örtlichen Oldtimerstammtisch. Er hat die Erfahrung, dass man so ein Fahrzeug entweder privat über eine Empfehlung oder eine Anzeige erwerben kann. Wenn keine technischen Voraussetzungen gegeben sind, sollte man vor dem Kauf einen Gutachter hinzu ziehen, der über Technik und Preis Auskunft geben kann.
Vorher gut informieren
Legendär sind die Berichte über sogenannte Scheunenfunde, also Veteranen unter Staub und Stroh, die über Jahrzehnte im automobilen Dornröschenschlaf versunken sind. „Solche Funde sind selten und nur für Schrauber zu empfehlen. Denn eine Restauration kommt meist sehr teuer“, sagt Máté Moré. Er empfiehlt, seriöse Händler aufsuchen, die sich auf Oldtimer spezialisiert haben. Die geben auch in der Regel Garantie.
Eine weitere Möglichkeit sind Auktionen, die allerdings Sachverstand erfordern: „Man sollte sich vorher gut informieren.“ Am besten bei den Forchheimer Oldtimerfreunden vorbeischauen: Termine stehen auf der Internetseite www.forchheimer-oldtimerstammtisch.de.
Im Besitz einer Isetta
Wie kriegt man einen Oldtimer wieder flott? Máté Moré, der selbst eine Isetta 250, Baujahr 1960, fahrbereit, besitzt, nennt dazu einige Punkte.
Grundsätzlich muss ein Fahrzeug alle Vorschriften erfüllen, die bei seiner Erstzulassung galten. Es gibt Aus
nahmen wie Warnblinkanlage und Diebstahlsicherung, die heute zwingend erforderlich sind.
Bei lichttechnischen Einrichtungen hat der Gesetzgeber für die Fahrzeuge bei der Erstzulassung Termine festgesetzt: Schluss-/Bremslicht, Rückstrahler, Scheinwerfer für Fern-und Abblendlicht ab 1. Januar 1954.
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Fahrtrichtungsanzeiger müssen ab 1. April 1957 genehmigt sein. Davor sind auch Pendelwinker zulässig. Ab 1. Januar 1970 müssen diese gelb leuchten; davor sind auch rote zulässig. Importfahrzeuge müssen die Anforderungen, die am Tag ihre Zulassung in Deutschland gültig waren, erfüllen wie Abgasverhalten, Sicherheitsgurte usw. Am besten vorher die zuständige Tüv- Prüfstelle befragen.
Fahrbereit und verkehrssicher für das H-Kennzeichen
Oldtimer müssen bei der Erteilung des H-Kennzeichens einen Zustand 3 (ohne größere optische und technische Mängel, fahrbereit, verkehrssicher und ohne Durchrostung) aufweisen und sollten ohne größere technische und optische Mängel sein.
Der Paragraf 23 der Straßenverkehrszulassungsordnung beinhaltet das Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer. Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Der Paragraf wird in Verbindung mit einer Hauptuntersuchung umgesetzt.
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung erfolgten, sind zulässig. Genauso zeitgenössische Änderungen, die vor 30 Jahren durchgeführt wurden.
Auch ein Oldtimer wird bei der Hauptuntersuchung „auf Herz und Nieren“ hinsichtlich seiner Verkehrstauglichkeit geprüft. Dass der Prüfer aus Ehrfurcht vor dem Alter ein Auge zudrücke, dürfe man nicht erwarten, sagt der ehemalige Prüfstellenleiter. Aber die Kollegen seien gerne bereit, Tipps und Ratschläge zu geben, damit Oldtimer weiterhin das Straßenbild bereichern können.