Ablehnung
Aufschüttung sorgt für Ärger in Schellenberg
Das Hanggrundstück, mit einem Doppelhaus bebaut werden soll.  Man sieht deutlich, wo schon vor längerem begonnen wurde aufzufüllen. Das  weitere Erdmaterial zeigt deutlich, dass noch weiter aufgefüllt wird.
Das Hanggrundstück, mit einem Doppelhaus bebaut werden soll. Man sieht deutlich, wo schon vor längerem begonnen wurde aufzufüllen. Das weitere Erdmaterial zeigt deutlich, dass noch weiter aufgefüllt wird.
Karl Heinz Wirth
F-Signet von Karl Heinz Wirth Fränkischer Tag
Kleinsendelbach – Ein Bauwerber nivelliert sein Hanggrundstück in Schellenberg durch Aufschüttung mit Recyclingmaterial. Das sorgt für Aufruhr.

Bauanträge liefern in der Regel nicht viel Gesprächsstoff für eine Gemeinderatssitzung. Ganz anders verhielt es sich bei einem Bauantrag für ein Doppelhaus mit Carport und Stellplatz, die ein Bauherr in Schellenberg errichten möchte.

Das Baugrundstück sei laut Flächennutzungsplan der Gemeinde Kleinsendelbach als Wohnbaufläche ausgewiesen, erklärt Bürgermeisterin Gertrud Werner in der Gemeinderatssitzung. Das Vorhaben darf nach seiner Bauweise kein Fremdkörper in der Umgebung sein, noch Nutzungskonflikte mit bestehenden Umgebung verursachen.

Auf der Nordseite des Grundstückes hat der Bauherr aber Aufschüttungen von über einem Meter vorgenommen, die mit einer Stützmauer gesichert werden sollen, da das Hanggrundstück von der Nord- zur Südgrenze einen Höhenunterschied von zwei Metern aufweist. Die angrenzenden Nachbarn erheben gegen die Auffüllungen Bedenken, da zwischenzeitlich schon erhebliche Mengen Auffüllmaterial angeliefert wurden, ohne dass eine Genehmigung dafür eingeholt worden war.

Hanglage war bei Kauf bekannt

Im Gremium wurden ebenfalls große Bedenken erhoben, da der Bauherr beim Erwerb der Parzelle wusste, dass es sich um ein Hanggrundstück handelt. Gemeinderäte, die sich vor Ort ein Bild davongemacht hatten, berichteten, dass schon mindestens ein halber Meter Recyclingmaterial verfüllt worden sei. Nachbarn befürchten, dass bei Starkregen ihre Grundstücke überflutet werden.

Ein Entwässerungsplan für das Grundstück wurde bisher vom Bauherrn nicht vorgelegt.

Kein Antrag bei den Behörden

Bürgermeisterin Werner bestätigt, dass eine Auffüllgenehmigung für das Grundstück weder bei der Gemeinde noch beim Landratsamt beantragt worden seien.

Die zuständige Fachbehörde beim Landratsamt habe einer Anwohnerin bei einer Vorortbesichtigung lediglich mitgeteilt, dass gegen eine Verfüllung nichts einzuwenden sei, und alles seine Richtigkeit habe. Bei Nachmessungen sei alles für in Ordnung befunden worden.

Anlieger verweigern Unterschrift

Alle angrenzenden Eigentümer haben ihre Unterschrift für das Vorhaben laut Auskunft der Bürgermeisterin nicht gegeben, erklärte Werner in der Gemeinderatssitzung. Eine weitere Grundstücksnachbarin sei verärgert darüber, dass ihre Garage seit der Verfüllung immer Feuchtigkeit aufweise und der Innenputz schon abfalle.

"Warum das zuständige Bauamt in Ebermannstadt nichts unternimmt und die Auffüllungen duldet, ist für uns rätselhaft", sagt Simone Zöllner als direkt betroffene Anwohnerin. "Was ist, wenn dieser Erdaushub mit Schadstoffen belastet ist? Wir bestehen darauf, dass die Entwässerung nicht über unsere Grundstücke abgeleitet wird", fordern die Anlieger.

Die Räte wiesen darauf hin, dass die Angaben im Bauplan nicht übereinstimmten. Bei der Abstimmung lehnte der Kleinsendelbacher Gemeinderat den Bauantrag in der vorgelegten Form einstimmig ab.

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