In einer Sondersitzung des Gemeinderats Wiesenthau informierte Bürgermeister Bernd Drummer (BGW), dass am 10. Mai ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids wegen der geplanten Errichtung eines Mobilfunkmasts eingereicht worden ist. „Der Gemeinderat muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats ab Einreichung des Bürgerbegehrens, über dessen Zulässigkeit entscheiden“, erklärte Drummer.Er erläuterte weiter, dass nach der Bestätigung der Zulässigkeit bis zur Durchführung des Bürgerentscheids „eine dem Begehren ...
Warum der Bürgerentscheid nicht zulässig ist

Wiesenthau – Der Gemeinderat Wiesenthau musste auf Zulässigkeit eines Bürgerentscheids entscheiden. Mit diesem Ausgang hatten Anwohner schon gerechnet.