Strafprozess
22-Jährige knickte ein und muss jetzt büßen
Wegen falscher Verdächtigung und Strafvereitelung musste sich eine 22-Jährige vor dem Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt verantworten. Sie wurde zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Wegen falscher Verdächtigung und Strafvereitelung musste sich eine 22-Jährige vor dem Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt verantworten. Sie wurde zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Symbolfoto: Christopher Schulz
F-Signet von Martin Schweiger Fränkischer Tag
Haßfurt – Das Jugendgericht in Haßfurt verurteilte eine junge Frau wegen falscher Verdächtigung und Strafvereitelung.

Mit den Worten „du wirst dein Kind verlieren“ hat ein mehrfach vorbestrafter Mann am 6. November vergangenen Jahres im Amtsgericht in Haßfurt seiner Ex-Freundin gedroht, falls sie vor Gericht gegen ihn aussagen sollte. Die Drohung wirkte. Die 22-jährige werdende Mutter ließ im Zeugenstand ihre Vorwürfe fallen, so dass der Angeklagte freigesprochen wurde.

Doch für die 22-jährige Frau blieb die Zeugenaussage nicht ohne Konsequenzen. Sie musste sich am Montag wegen falscher Verdächtigung und Strafvereitelung vor dem Jugendgericht des Haßfurter Amtsgerichts verantworten. Denn entweder ihre Aussage vor Gericht oder ihre Angabe bei der Polizei war falsch.

Bei der Polizei hatte sie am 19. Juli 2019 gegen ihren gewalttätigen Freund Anzeige erstattet. Damals gab sie zu Protokoll, dass sie ihr Ex-Freund mehrfach gewürgt und ins Schlafzimmer eingesperrt habe.

Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung ein. Doch bei der Gerichtsverhandlung knickte die 22-Jährige dann aufgrund der Drohung ein.

Verteidiger Felix von Pierer erklärte, dass seine Mandantin sich in einer „Schlägerbeziehung“ befunden habe. Sie habe Angst vor ihrem Ex gehabt. Sie befinde sich seitdem in psychologischer Behandlung. Ihre Falschaussage aus der Not heraus bereue sie. Sie habe bereits mehrere „Schlägerbeziehungen“ hinter sich. Sie sei damals von ihrem jetzigen Freund im dritten Monat schwanger gewesen und habe befürchtet, das Kind zu verlieren.

Die Jugendgerichtshelferin sagte, dass die nicht vorbestrafte Angeklagte in den Tagen vor der Verhandlung kaum schlafen konnte. Dabei weinte die junge Mutter auf der Anklagebank.

Die Staatsanwältin konnte sie mit ihren Tränen jedoch nicht erweichen. Sie wandte Erwachsenenstrafrecht an und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu 15 je Euro, also 2250 Euro, für die Angeklagte, die derzeit nach eigenen Angaben außer dem Kindergeld kein eigenes Einkommen hat. Der Verteidiger fand die Forderung der Anklagevertreterin „unmöglich“. „Hier sitzt ein armer Tropf, der weint und nun wieder gepeinigt wird“, meinte er. Statt Milde walten zu lassen, werde „voll drauf gehauen“, sagte der Anwalt und forderte eine milde Strafe nach Jugendstrafrecht.

Richter Martin Kober tat ihm den Gefallen. Er verurteilte die Angeklagte zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Es bestünden Restzweifel an beiden Aussagen der Angeklagten. Die Verurteilte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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