Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft war es am 1. November 2021, dem Feiertag Allerheiligen, zu einer folgenschweren Begegnung in einem Haßbergdorf gekommen.
Als der Angeklagte zusammen mit seiner Familie nachmittags seine Eltern dort besuchte, lud er etwas in den Kofferraum seines Autos und ließ dabei seinen kleinen Mischlingshund aus den Augen.
Scharfe Wortwahl
Der Hund lief weg und rannte auf eine 46-Jährige zu, die mit ihrem fünfjährigen Kind am Angeklagten vorbeilief. Sie forderte den Hundebesitzer auf, auf seinen „Drecksköter“ aufzupassen, wie er angab. Die scharfe Wortwahl ließ die Situation eskalieren. Der Angeklagte betitelte die 46-Jährige mit Schimpfworten, von denen „Ossi-Schlampe“ noch das harmloseste gewesen sein sollte.
Außerdem soll er ihr mit den Worten: „Komm her, ich hau dir ein paar auf die Fresse“ gedroht haben. Dies ließ die Bedrohte nicht auf sich sitzen. Sie fuhr zur Polizeidienststelle nach Haßfurt, um Anzeige zu erstatten.
„Er wollte nur schnuppern“
In der Folge erhielt der Hundebesitzer einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte, weshalb es zur Verhandlung am Mittwoch kam. Vor Gericht nahm der Angeklagte seinen Hund in Schutz. Der habe weder gebellt, noch geknurrt. „Er wollte nur schnuppern“, gab er zu Protokoll. Dies habe die 46-Jährige nicht zugelassen. Stattdessen habe sie nach seinem Hund getreten und ihn als „blöden Drecksköter“ beleidigt.
Daraufhin habe sowohl er selbst als auch sein 17-jähriger Sohn die Hundetreterin mit Schimpfworten überzogen, gab der Angeklagte zu. Die 46-Jährige habe ihnen daraufhin den Mittelfinger entgegengestreckt und das Weite gesucht.
Sichtlich widerwillig nahm die Anzeigenerstatterin auf dem Zeugenstuhl Platz. Sie wisse nicht, warum sie hier sei. Sie habe mit dem Fall schon abgeschlossen, ließ sie das Gericht wissen. Nach Aufforderung durch den Vorsitzenden gab sie dann doch Auskunft über das Zusammentreffen. Der Hund sei auf sie und ihr Kind „zugeschossen“. Sie habe versucht, ihn vorsichtig mit dem Bein fernzuhalten, woraufhin sie vom Angeklagten gleich als „Drecksschlampe“ tituliert worden sei.
Was heißt Anzeige nun genau?
Sie habe den Angeklagten zwar angezeigt, eine Strafanzeige habe sie jedoch nicht gemacht, sagte die Zeugin. „Wo liegt da der Unterschied?“, zeigte sich der Richter ratlos. Denn freilich gibt es keinen.
Verteidiger Peter Auffermann aus Würzburg regte eine Einstellung des Verfahrens an, der das Gericht zustimmte. Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse. Seinen Anwalt muss der Angeklagte selbst bezahlen.