„Du bist eine Wahnsinnsfrau“ und „Für deinen Arsch würde ich töten“, schrieb ein 39-Jähriger aus dem Maintal im November 2021 per WhatsApp unter anderen Liebesbekundungen ausgerechnet der Ehefrau seines besten Freundes. Sein Pech war, dass der Freund die Mitteilungen nur wenig später las – mit blutigen Konsequenzen für den Möchtegern-Don-Juan.
Drei Minuten später knallte es
Denn drei Minuten später stand der beste Freund vor seiner Haustür. Als der Liebeszeilen-Autor die Tür öffnete, schlug ihm auch schon die Faust des Freundes entgegen und traf ihn mitten im Gesicht. Die Schlägerei setzte sich im Haus fort, wo der Liebeshungrige noch zwei weitere Schläge einstecken musste. Er erlitt eine stark blutende Platzwunde zwischen den Augenbrauen, die mit mehreren Stichen im Krankenhaus genäht werden musste.
Empfindliche Geldstrafe
Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht den eifersüchtigen Schläger wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu 45 Euro, also 3150 Euro. Auf der Anklagebank räumte er über seinen Anwalt Alexander Wessel die drei Schläge ein. Sein Mandant sei mit dem Opfer eng befreundet gewesen. Sie seien zusammen mit den beiden Ehefrauen regelmäßig wandern gegangen und seien auch schon zusammen in Urlaub gefahren.
Als er die „sexuellen Avancen“ auf dem Handy seiner Frau las – unter anderem: „du müsstest bei mir schlafen“, sie: „kein Ding“ – sei er wütend gewesen und habe überreagiert.
Der Angeklagte sagte, dass der Freund den Strafantrag zurückgenommen habe. Zu einer Ehekrise sei es wegen des Vorfalls nicht gekommen. Zu einer rührenden Versöhnung kam es, als der Geschädigte als Zeuge aussage. Er bezeugte lediglich zwei Faustschläge. Seine „Avancen“ täten ihm leid. Leider gingen er und der Angeklagte seit dem Vorfall getrennte Wege.
Die Burschen versöhnen sich noch im Gericht
Doch dabei wird es wohl nicht bleiben. Der Angeklagte entschuldigte sich bei ihm und beide lagen sich im Gerichtssaal in den Armen.
Dennoch ist der Angeklagte kein Unbekannter vor Gericht. Fünf Vorstrafen stehen in seinem Sündenregister, darunter auch eine einschlägige Körperverletzung. Insgesamt 7250 Euro musste er bereits an Geldstrafen berappen. Die Anklagevertreterin forderte eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro. Der Verteidiger hielt 3000 Euro für ausreichend, zumal sein Mandant mehr Faustschläge eingeräumt habe als sein Opfer selbst.
Richter Patrick Keller blieb zwischen den beiden Anträgen im unteren Bereich. Er zeigte Verständnis für das Motiv des Angeklagten und wertete die „beeindruckende Entschuldigung“ als positiv. Dennoch handle es sich bei der Verurteilung um die Nummer fünf im Bundeszentralregisterauszug, schrieb er dem Verurteilten hinter die Ohren. Der nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.