Obwohl er selbst pflegebedürftig war, haben ein inzwischen verstorbener Mann und seine Ehefrau aus dem nördlichen Kreis Haßberge einen Pflegedienst gegründet und zu Unrecht Zahlungen von zwei Krankenkassen kassiert. Dabei entstand laut Anklageschrift ein Schaden in Höhe von über 46 000 Euro.
Am Mittwoch musste sich die 52-jährige Ehefrau wegen Betrugs in 48 Fällen vor dem Schöffengericht am Haßfurter Amtsgericht verantworten. Da ihr Mann der Haupttäter war, stellte das Gericht 42 Fälle ein. Verurteilt wurde die nicht vorbestrafte Angeklagte daher in sechs Fällen des Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro, also 3000 Euro.
Vor sieben Jahren
Das Ehepaar gründete den Pflegedienst bereits im Jahr 2014. Beide sind ausgebildete Pflegefachkräfte. Jedoch schon damals war der Mann der Angeklagten selbst ein Pflegefall. Die Angeklagte sagte vor Gericht, dass sie ihren Mann morgens waschen und anziehen musste. Dennoch sei er in der Lage gewesen, selbst Pflegeleistungen zu erbringen.
Das zweifelte der Vorsitzende Richter Christoph Gillot stark an. Um einen Pflegedienst anmelden zu können, müssten mindestens zwei voll einsatzfähige Pflegekräfte zur Verfügung stehen. Dies sei nicht der Fall gewesen, sagte er.
„In Wirklichkeit war nix“
Gepflegt wurden außerdem nur der Ehemann selbst sowie dessen Eltern, die im Haus wohnten. Sonst hat der Pflegedienst keinen einzigen Kunden gehabt. Laut dem Vorsitzenden rechnete das Ehepaar Sachleistungen ab, füllte Durchführungsprotokolle aus und täuschte so vor, ein anerkannter Pflegedienst zu sein. „In Wirklichkeit war nix“, stellte Gillot fest.
Die Angeklagte konterte, sie lasse sich keinen Betrug unterstellen. Ihr Unternehmen habe zwei Prüfungen und ein Qualitätsmanagement durchlaufen, erklärte sie vor Gericht. Auch Werbung mit Flyern sei gemacht worden.
Der Vorsitzende erwiderte, dass der Arbeitsvertrag der Frau nur „Show“ gewesen sei. Die Rechnungen, die an die Krankenkassen gestellt wurden, seien Täuschungshandlungen. Es sei viel weniger angeklagt worden, als vorliege. Der verstorbene Ehemann sei einschlägig vorbestraft gewesen und habe nie vorgehabt, ein seriöses Unternehmen aufzumachen. Er habe mit sich selbst einen Arbeitsvertrag abgeschlossen mit einem Lohn von 2400 Euro. „Das stinkt zum Himmel“, konstatierte der Richter.
Die Staatsanwältin pflichtete ihm bei und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro. Verteidiger Ronald Lubas hielt 1000 Euro für angemessen. Das Gericht blieb in der Mitte der Anträge und beendete mit dem Urteil eine laut dem Richter „leidige Geschichte“.
Die war es für die Angeklagte allemal. Die Anklage habe sie „gesundheitlich und psychisch fertiggemacht. Ich bin am Ende“, gab die Frau zu Protokoll.