Aktuell werden im Kreisjugendamt Haßberge die Vorbereitungen für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 getroffen. Jugendschöffen wirken als Laienrichter am Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Haßfurt beziehungsweise in der Jugendkammer beim Landgericht Bamberg mit.
Beim Kreisjugendamt Haßberge bis spätestens 31. März 2023 melden
Wer Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt hat, dem steht die Möglichkeit offen, sich beim Kreisjugendamt im Landratsamt Haßberge bis spätestens 31. März 2023 zu melden. Hierfür steht ein Online-Formular auf der Homepage des Landkreises Haßberge unter folgendem Link zur Verfügung: hassberge.de/jugendschoeffen .
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Haßberge wird in seiner nächsten Sitzung eine Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 erstellen. Hierfür können sich Interessenten beim Jugendamt im Landratsamt Haßberge (Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt) melden. Die Vorschlagsliste liegt nach ihrer Erstellung zu jedermanns Einsicht im Jugendamt auf.
Wer bis Ende Dezember nichts hört, wurde nicht gewählt
Die eigentliche Schöffenwahl erfolgt dann durch einen beim Amtsgericht Haßfurt gebildeten unabhängigen Wahlausschuss. Die vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember 2023 keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen versehen werden.
Unfähig zum Amt eines Schöffen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind.
Bewerber solltenzwischen 25 und 69 Jahren alt sein
Ferner sollen Personen nicht berufen werden, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; oder die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden, sowie Personen, die zurzeit nicht im Landkreis Haßberge wohnen, aus gesundheitlichen Gründen zum Amt nicht geeignet sind, und Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Sie sollten im Alltag viel Kontakt mit Heranwachsenden und Jugendlichen haben
Jugendschöffen sollten aber vor allem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Im Klartext heißt das, dass sie auch im Alltag viel Kontakt mit Heranwachsenden und Jugendlichen haben sollten. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit – und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Gesucht sind geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung
Dabei sollen aber bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Lehrer oder Mitarbeiter von Jugendämtern, nicht zu stark bevorzugt werden, sondern geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung berücksichtigt werden.
Bei schwerwiegenden Straftaten
Im Amtsgerichtsbezirk Haßberge gibt es während einer Amtsperiode jeweils zwei Jugendschöffenpaare, die immer aus einem Mann und einer Frau bestehen sollen. Sie fällen mit dem berufsmäßigen Jugendrichter zusammen die Urteile bei schwerwiegenderen Straftaten, die erhebliche Rechtsfolgen erwarten lassen. Das können zum Beispiel Wiederholungstäter bei Eigentumsdelikten, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder aber auch schwerer Diebstahl, Körperverletzung und Raub sein.
Daneben sind noch sechs Hilfsjugendschöffen (3 Männer und 3 Frauen) zu wählen, die dann zum Zuge kommen, wenn die Hauptjugendschöffen an der Terminwahrnehmung verhindert sind. Außerdem sind im Landkreis Haßberge auch noch für die Jugendkammer des Landgerichts Bamberg zwei Hauptjugendschöffen (ein Mann und eine Frau) zu wählen.
Ganz schwere Delikte wie etwa Tötungsdelikte am Landgericht
Die Jugendkammern an den Landgerichten verhandeln über die Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters bzw. des Jugendschöffengerichts. In erster Instanz verhandeln sie über ganz schwere Delikte wie etwa Tötungsdelikte.
Einsatz zweimal im Monat in Haßfurt oder noch seltener
Wie Amtsgerichtsdirektor Dr. Christoph Gillot mitteilt, sind für das Jugendschöffengericht zwei Sitzungstage im Monat vorgesehen, die jedoch nicht immer benötigt werden. Jugendschöffen beim Amtsgericht werden also maximal einmal im Monat zu einer Verhandlung gerufen. Beim Landgericht werden die Jugendschöffen aus dem Landkreis Haßberge nur selten benötigt, da es dort insgesamt 12 Hauptjugendschöffen gibt und Sitzungen der Jugendkammern nicht allzu häufig stattfinden.
Jugendschöffen müssen vom Arbeitgeber freigestellt werden. Das Gericht zahlt ihnen eine Aufwandsentschädigung und erstattet den Verdienstausfall.
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