0,04 Promille weniger im Blut – umgerechnet ein paar Schluck Bier – hätten einem 39-jährigen Unternehmer aus dem Landkreis viel Ärger erspart. So stoppte ihn eine Polizeistreife an einem späten Abend im Mai dieses Jahres bei Maroldsweisach am Steuer eines Kraftfahrzeugs, als er 1,13 Promille Alkohol intus hatte. Der Wert lag damit knapp über der absoluten Fahruntüchtigkeit, die ab 1,1 Promille beginnt.
Der Fahrer erhielt einen Strafbefehl, verbunden mit einer zehnmonatigen Fahrsperre. Mit 1,09 Promille intus hätte er hingegen nur eine Ordnungswidrigkeit begangen und seinen Führerschein nach einem Monat wieder erhalten.
Sein Mandant sei ein Ersttäter, der noch nie zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, argumentiert der Verteidiger
Der Promille-Fahrer legte Einspruch ein und versuchte am Mittwoch zusammen mit seinem Anwalt Willy Marquardt am Amtsgericht, die Kohlen aus dem Feuer zu holen. Sein Mandant sei ein Ersttäter, der noch nie zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, argumentierte der Verteidiger. Der Entzug der Fahrerlaubnis treffe den Angeklagten und sein Unternehmen hart. Da er selbst nun kein Firmenfahrzeug mehr fahren könne, habe er eine externe Firma beauftragen müssen, deren Kosten er auf rund 600 Euro pro Monat taxiere.
Nach Angaben eines bei der Kontrolle beteiligten Polizeibeamten stieg den beiden Beamten Alkoholgeruch entgegen, als der Angeklagte das Fenster herunterließ. Ein Atemalkoholtest ergab nur einen Wert von 0,94 Promille. Bei der Blutabnahme im Krankenhaus, die der Angeklagte zunächst abgelehnt hatte, reagierte der 39-Jährige wütend, als die Ärztin viermal zustach, bis sie auf eine Ader stieß. Die Blutprobe habe dann den für den Angeklagten fatalen Wert von 1,13 Promille ergeben.
Die Staatsanwältin möchte eine erneute Fahrsperre um acht Monate
Die Staatsanwältin sah in der Fahrsperre keine Existenzbedrohung für den Angeklagten, da es ja mit der helfenden Firma gut funktioniere. Sie forderte eine Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro und sowie eine Fahrsperre von nochmals acht Monaten.
Der Verteidiger führte ins Feld, dass der Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit nur äußerst knapp überschritten wurde. Sein Mandant habe sich bereit erklärt, seine Alkoholabstinenz regelmäßig nachzuweisen. Der Strafbefehl sei für ihn ein „kräftiger Dämpfer“. Marquardt hielt daher eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro sowie eine Fahrsperre von weiteren vier Monaten für ausreichend.
„Wenn man besonders auf den Führerschein angewiesen ist, dann muss man auch besonders auf ihn aufpassen“
Der Vorsitzende Richter Christopher Lehmann verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2400 Euro und setzte die Fahrsperre auf noch sechs Monate fest. „Wenn man besonders auf den Führerschein angewiesen ist, dann muss man auch besonders auf ihn aufpassen“, gab er dem 39-Jährigen mit auf den Nachhauseweg. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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