An einem Freitag im März 2022 wendete sich das Schicksal einer damals 48-jährigen Frührentnerin aus dem Maintal. Auf dem Handy ihres damaligen Lebensgefährten liest sie die Nachricht einer „Steffi“: „Hast du mich schon vergessen?“
Die Lage eskaliert
Als sie ihren Freund mit der Nebenbuhlerin konfrontiert, kommt es – wieder einmal – zur Eskalation. Der 50-Jährige betitelt seine Freundin nach deren Aussage als „Schlampe“ und „Hure“, um dann die zierliche Frau gegen einen Tisch zu werfen und an den Haaren durch seine Wohnung zu ziehen. Er schleudert sie weg, sodass sie mit dem Kopf gegen eine Wand knallt.
Außerdem schlägt er die Frau ins Gesicht und droht, sie die Treppe hinunterzuwerfen, falls sie seine Wohnung nicht verlässt. Sie geht und erstattet Anzeige über ihren Anwalt, der auch ein Kontaktverbot erwirkt.
Vorsätzliche Körperverletzung
Am Dienstag erhielt der Schläger die Quittung am Amtsgericht, das ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilte, die Richter Christoph Gillot für drei Jahre zur Bewährung aussetzte.
Als Auflage muss der 51-Jährige aus dem Maintal unter anderem 500 Euro an die Geschädigte zahlen und die Hände vom Alkohol lassen.
Über seinen Anwalt Alexander Wessel räumte der Mann die Vorwürfe ein. Hintergrund für die Straftaten sei beidseitiger Alkoholgenuss gewesen. Sein Mandant sei seit fünf Monaten clean.
Handy nach der Ex geworfen
Die erste Auseinandersetzung hatte es im Februar 2021 gegeben, als der Mann ein Handy auf seine Freundin warf. Es folgten Körperverletzungen mit Schlägen, die in der Tat im März 2022 gipfelten. Er habe jedoch immer mit der Hand zugeschlagen, nie mit der Faust, beteuerte der Angeklagte.
Ein Unbekannter ist er mit sechs Einträgen im Bundeszentralregister vor Gericht nicht. Neben Sachbeschädigung, Bedrohung und Verkehrsdelikten saß er bereits wegen Vergewaltigung hinter Gittern. Als seine – mit einem anderen Mann verheiratete – Ex-Freundin im Zeugenstand gegen ihn aussagte, entschuldigte er sich bei ihr. Die Geschädigte nahm die Entschuldigung an.
Damit punktete der Angeklagte beim Staatsanwalt. Dennoch habe er „besondere Rücksichtslosigkeit“ an den Tag gelegt, so der Staatsanwalt,als er auf seine Freundin aus nichtigem Anlass einschlug, wohlwissend, dass diese kurz zuvor operiert wurde und noch unter Schmerzen litt. Der Anklagevertreter forderte daher eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten plus Zahlung von 2000 Euro an die Geschädigte als Nebenklägerin.
Willy Marquardt, der die Frau vertrat, sagte, seiner Mandantin sei es schwer gefallen, Anzeige zu erstatten, da sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Mann stand. Sie habe neben Platzwunden und Hämatomen auch nicht sichtbare Verletzungen davongetragen. Der Angeklagte habe die „heftigen und rücksichtslosen Schläge“ bagatellisiert. Marquardt schloss sich dem Antrag des Staatsanwalts an.
Der Verteidiger hielt eine 18-monatige Bewährungsstrafe plus Arbeitsauflage für angemessen. Die Geschädigte habe die Wohnung seines Mandanten nicht verlassen wollen, weshalb der Angeklagte nachhelfen musste.
Hausfriedensbruch ging voran
Der Vorsitzende blieb in seinem Urteil unter allen Anträgen. Beide – der Angeklagte und die Geschädigte – seien an den Streitereien beteiligt gewesen, argumentierte der Richter. Die erheblichen Vorstrafen des Angeklagten lägen über 20 Jahre zurück. Ein „Schubladendenken“ sei daher nicht angebracht. Zudem hatte sich die Geschädigte erst geweigert, die Wohnung des Angeklagten zu verlassen, rein rechtlich Hausfriedensbruch. Das Urteil ist rechtskräftig.