Verhandlung
Angeklagter kommt mit tiefblauem Auge davon
Betrunken auf einem E-Scooter unterwegs war der Angeklagte, als er erwischt wurde.
Christoph Soeder, dpa
F-Signet von Bertram Wagner Fränkischer Tag
Haßfurt – 19 Vorstrafen: „Alter Bekannter“ wegen Alkoholfahrt mit dem E-Scooter vor Gericht. 5500 Euro Strafe und Entzug der Fahrerlaubnis lautet das Urteil.

Wer einen E-Scooter fährt, braucht zwar keinen Führerschein, aber ein Versicherungskennzeichen und einen klaren Kopf. Wer keines von beiden hat und alkoholisiert mit dem Flitzer unterwegs ist, kann schnell vor dem Kadi landen. Diese Erfahrung machte ein – strafrechtlich gesehen – „alter Bekannter“, der eine lange Latte von 19 Vorstrafen hat. Die Polizei erwischte den 50-jährigen Lagerarbeiter aus dem Kosovo auf dem Radweg entlang der Osttangente in der Kreisstadt.

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