Alkoholfahrt
Spediteur setzt Existenz aufs Spiel
Ein Alkoholtest  zeigte 1,2 Promille Alkohol bei dem angeklagten Unternehmer an.
Ein Alkoholtest zeigte 1,2 Promille Alkohol bei dem angeklagten Unternehmer an.
Symbolbild: Uli Deck, dpa
F-Signet von Martin Schweiger Fränkischer Tag
Haßfurt – Eine Alkoholfahrt mit einem nicht zugelassenen E-Scooter hätte einem Speditions-Unternehmer aus dem Landkreis fast die Existenz gekostet.

Mit 1,2 Promille Alkohol intus fuhr der 27-Jährige in einer Julinacht dieses Jahres vom Sander Weinfest zusammen mit seiner Freundin auf dem Elektro-Roller heim. Dabei geriet er in eine Polizeikontrolle.

Die Beamten bemerkten neben dem Alkoholgeruch auch, dass der Roller nicht zugelassen war, da das Versicherungskennzeichen fehlte. Sie stellten den Roller sicher. Zudem erhielt der Spediteur einen Strafbefehl.

Der Einspruch hatte Erfolg

Neben einer Geldstrafe sollte er auch seinen Führerschein abgeben. Dies hätte für den Unternehmer, der auch selbst LKW fährt, das Aus für seinen kleinen Betrieb bedeutet. Er legte Einspruch ein – mit Erfolg, den er allerdings teuer bezahlen muss.

Das Gericht stellte das Verfahren ein. Als Auflage muss der Angeklagte 3000 Euro zahlen, 1500 Euro an die Kreisverkehrswacht und 1500 Euro an die Lebenshilfe Ebern.

Der Angeklagte war nicht vorbestraft

Der nicht vorbestrafte Angeklagte war nach der Verhandlung sichtlich erleichtert. Den Grund, warum er ungestraft davonkam, lieferte ein Foto, auf dem zu sehen war, dass Bremse und Gashebel am Lenker innen und nicht außen befestigt sind.

Dieses Detail rettete den Angeklagten. Denn laut Aussage des Polizeibeamten, der ihn damals angehalten hatte, stand der Angeklagte hinten auf dem Roller, seine Freundin vor ihm.

Freundin fuhr den Roller

Der Angeklagte hatte seine Hände außen am Lenker, die Freundin innen. Somit war sie es, die den Roller fuhr.

Der Vorsitzende Richter Christopher Lehmann sah daher nur eine geringe Schuld bei dem Angeklagten. Er schlug eine Einstellung des Verfahrens vor, der auch Staatsanwältin und Verteidigung zustimmten.

Lehmann sprach von einer „dünnen Kiste“ für den Angeklagten. Denn der reagierte ungehalten, als er einen Alkoholtest machen musste und ihm der Roller abgenommen wurde. Laut dem Polizeibeamten im Zeugenstand musste eine zweite Streife kommen, um die Situation unter Kontrolle zu halten.

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