Das Gesundheitsamt Haßberge informiert, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern im gestuften Verwaltungsverfahren umgesetzt wird. Aktuell liegt die Impfquote (ein Annäherungswert) im Landkreis Haßberge bei knapp über 71 Prozent. Das reicht aber nicht, wenn endlich einmal Ruhe mit Corona sein soll. Weitere Impfungen sind nötig.
Es geht Schritt für Schritt
Zunächst muss sich die Behörde mit der so genannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht auseinandersetzen. Alle Menschen, die mit Pflegebedürftigen zu tun haben, müssen künftig gegen Corona geimpft sein. Dabei will man im Landkreis die Schraube langsam fester ziehen:
Die Einrichtungen melden dem Gesundheitsamt ab 16. März die ungeimpften Mitarbeiter und solche, die keinen gültigen Genesenenstatus oder ärztliches Attest wegen medizinischer Kontraindikation haben. Das Gesundheitsamt gibt diesen Personen die Möglichkeit, zur Impfberatung. Danach folgt die förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Bleibt das aus, gibt es ein Bußgeldverfahren. In letzter Konsequenz kann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Das Gesundheitsamt Haßberge weist die Einrichtungen zur besseren Planbarkeit darauf hin, dass vor 1. Juli keine Tätigkeits- oder Betretungsverbote ausgesprochen werden.
Novavax-Impfungen
Der Landkreis hat ausreichend Novavax zur Verfügung. Deswegen können sich ab Sonntag, 6. März, alle Interessierten ab 18 Jahren im Impfzentrum Königsberg von Mittwoch bis Sonntag jeweils von 11 bis 14.30 und 16 bis 19.30 Uhr auch ohne Termin und Registrierung damit impfen lassen (Zweitimpfung nach drei Wochen).
Ferner sind für Samstag, 5. März, Novavax-Termine in den Impfzentren Königsberg (16 bis 19.30 Uhr) und Hofheim (17.45 bis 21.15 Uhr) online buchbar über die Impfzentren Bayern. Oder per Hotline 09521/27769.
Moderna, Biontech und Johnson & Johnson werden in allen Impfzentren im Kreis und bei den Sonderimpfaktionen vor Ort weiter verimpft.
Impfen ohne Termin
Impfzentrum Hofheim: Montag bis Sonntag, 8 bis 11, 13 bis 16 und 18 bis 21 Uhr. Ausnahme 5. März, 17.45 bis 21 Uhr.
Impfzentrum Ebelsbach: Montag bis Freitag, 10 bis 14.30 Uhr.
Impfzentrum Königsberg: Mittwoch bis Sonntag, 11 bis 14.30 und von 6 bis 19.30 Uhr. Ausnahme 5. März, 16 bis 19.30 Uhr. Kinderimpftermine gibt es nur nach Terminvereinbarung.
Sonderimpfaktionen
Ebern, kleine Frauengrundhalle: Freitag, 11./18. März, 16 bis 20 Uhr; 25. März, 17 bis 21 Uhr.
Eltmann, Stadthalle: Sonntag, 13./27. März, 15 bis 18 Uhr.
Knetzgau, Ratssaal: Samstag, 5./29. März und 2. April, jeweils 10 bis 14 Uhr.
Untersteinbach, Schule: Samstag, 12. März, 13.30 bis 16 Uhr.