Zum ersten Mal in ihrem Leben mussten am Dienstag zwei 18-jährige Schülerinnen aus dem Maintal auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen. Im Juli hatten sie in drei Geschäften in der Schweinfurter Innenstadt Waren im Wert von insgesamt rund 80 Euro mitgehen lassen. Da beide jungen Frauen nicht vorbestraft sind, stellte das Gericht das Verfahren ein. Als Auflage müssen die Diebinnen je zehn Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und drei Termine beim sozial-psychiatrischen Dienst der Caritas wahrnehmen.
Sie mussten es auch mal ausprobieren
Vor Gericht gaben die Angeklagten die Taten kleinlaut zu. Aus Neugier hätten sie die Diebstähle „ausprobiert“, da sie schon von Bekannten gehört hätten, die ebenfalls stahlen und nicht erwischt wurden. Es sei eine „sehr doofe Idee“ gewesen.
„Es sollte ein Adrenalin-Kick sein, der nach hinten los ging“, sagte eine der beiden Angeklagten. Die gestohlenen Waren, wie Kleidung, ein Handtuch oder eine Kette, versteckten die diebischen Mädchen unter ihrer Kleidung und in einem Rucksack.
Nach dem zweiten Beutezug gönnten sie sich eine schöpferische Pause und legten eine Essenspause auf den Theaterplatz ein. Beim dritten Diebeszug wurden sie schließlich erwischt.
Dreistes Vorgehen
Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot bezeichnete das Vorgehen der Angeklagten als „dreist“.
Beide gaben vor Gericht an, keine einfache Kindheit gehabt zu haben. Ihre Eltern hätten sich getrennt, als sie fünf beziehungsweise neun Jahre alt gewesen waren.
Eine der Angeklagten gab an, sich in psychiatrischer Behandlung zu befinden und Medikamente zu schlucken. Die Tatsache, dass das Duo Servietten oder Sicherheitsnadeln „ohne Sinn und Zweck“ klaute, beweise ihre kindliche Natur, sagte eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Beide hätten im Vorfeld der Verhandlung nicht auf Anschreiben reagiert und müssten noch ihren Platz im Leben finden.
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