Mehr als zügig wurde das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Freifeld-Photovoltaik-Anlage „Schobersholz“ von der Gesellschaft für die Umsetzung erneuerbarer Technologien (GUT), der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat Sand abgewickelt. Dazu berichtet die Gemeinde Sand über den Stand der Dinge in einer Mitteilung.
Geldanlage ab April 2022
Darin wird deutlich, dass zehn Monate zwischen Antragstellung und Satzungsbeschluss lagen. Inklusive lagen zwei Beteiligungsrunden mit den nötigen Gemeinderatsbeschlüssen. Bürgermeister Bernhard Ruß freut sich, denn man sehe: Verwaltung kann auch schnell gehen. Im Frühjahr soll mit dem Bau der Anlage begonnen werden; die Inbetriebnahme ist für Herbst vorgesehen.
Am 16. Dezember erst haben Gunter Häckner von der Bürgerenergiegenossenschaft Haßberge (BEG) und Bürgermeister in einer Online-Veranstaltung über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert und die Fragen der Bürger entgegengenommen. In den letzten Tagen fand eine Gesprächsrunde in der Gemeindeverwaltung mit der BEG und der GUT statt, in der die Fragen des Baubeginns und der Möglichkeiten der Bürger, sich an dem Projekt zu beteiligen, präzisiert wurden.
Danach ist der Baubeginn für März 2022 vorgesehen, die verbindliche Zeichnung von Genossenschaftsanteilen kann im April 2022 erfolgen.
Dazu fehlt allerdings noch die Baugenehmigung durch das Landratsamt Haßberge. Da im Genehmigungsverfahren alle gesetzlichen Fragen geklärt wurden und die teilweise Verlegung der Trinkwasserleitung nach Zell auf einem Grundstück berücksichtigt wurde, müsste, so die Information der Gemeinde, die Erteilung zügig vonstatten gehen. Der Baubeginn ist für März vorgesehen, die Inbetriebnahme im Herbst dieses Jahres.
Bei dem Projekt „Bürgersolarpark“ geht es darum, aus Sonnenenergie Strom zu erzeugen und für die Bürger eine Rendite für ihr Kapital zu erzielen. Damit wird ein kleiner bescheidener Beitrag dazu geleistet, fossile Energieträger durch regenerative zu ersetzen.
Regionalwerk ist geplant
Langfristig sollen im gesamten Landkreis solche Anlagen entstehen und mit der Nutzung anderer Energieträger (Windkraft, Biomasse, Klärschlamm) für eine dezentrale Energieerzeugung unter dem Dach eines noch zu gründenden Regionalwerkes sorgen. In der GUT und der BEG werden die Vorarbeiten geleistet. Die Ideen müssen nicht neu erfunden werden. In Klimaschutz- und Energieeffizienz-Netzwerken werden Wege für die Praxis gesucht. Die Realisierung selbst muss in Kommunen, in privaten Haushalten, Industrie- und Gewerbebetrieben sowie öffentlichen Einrichtungen umgesetzt werden.
Das müssen die Bürger beachten
Verfahrensschritte Für Bürgerinnen und Bürger, die sich an dem Projekt beteiligen wollen, sind Verfahrensschritte und Termine zu beachten. Wenn das genaue Datum der Inbetriebnahme des Projektes feststeht, werden die Interessenten über die verbindliche Zeichnungsmöglichkeit informiert. Die Online-Plattform wird für verbindliche Beitrittserklärungen freigeschaltet. Nach derzeitiger Planung erfolgt die Freischaltung im April 2022.
Anteilsbegrenzung Der Genossenschaftsanteil besitzt einen Nennwert von 1000 Euro. An dem „Bürgersolarpark Sand a. Main“ können maximal 20 Anteile pro Person erworben werden. Die angestrebte Dividende beträgt drei Prozent ab Beginn der Beteiligung. Die Erlöse für die sofortige Auszahlung stammen aus anderen Projekten der BEG, etwa dem Windpark Sailershausen. Aus diesem Grund ist ein so genanntes Eintrittsgeld pro Anteil von 150 Euro erforderlich. Es besteht keine Nachschusspflicht. Eine Übertragung von Geschäftsanteilen ist jederzeit möglich. Kündigung ist frühestens zum Ablauf des fünften Geschäftsjahres nach Erwerb der Mitgliedschaft möglich.
Formalia Nach der Zeichnung erfolgt die formale Zulassung des Beitritts durch den Vorstand der BEG. Nach Zugang der Zulassung als Mitglied, werden die gezeichneten Geschäftsanteile zu je 1000 Euro Nennwert zuzüglich der 15 Prozent Eintrittsgeld innerhalb von 14 Tagen zur Einzahlung auf das Konto der BEG fällig. Nach derzeitigem Planungsstand soll dies im Juli 2022 der Fall sein.
Vorrang Bei der Beteiligung am geplanten Bürgersolarpark in Sand und allen künftigen Projekten, gilt für die Zulassung des Beitritts zur Genossenschaft ein Vorrang der Bürger aus den jeweiligen Projektgemeinden. Sie erhalten ein zeitlich begrenztes Erst-Zugriffsrecht, und das bedeutet, dass innerhalb der ersten zwei Wochen der Zeichnungsfrist nur Sander zugelassen werden, dass anschließend die Mitglieder der Genossenschaft ein Zeichnungsrecht erhalten und danach alle neuen Interessenten aus dem Landkreis und dass drittens: Falls nicht alle Zeichnungswünsche der Bürger vor Ort berücksichtigt werden können, diese wie Altgenossen behandelt werden und bei den nächsten geplanten Projekten 2022 das Zweit-Zugriffsrecht haben.
Beteiligung Nach Einzahlung der Geschäftsanteile ist man Mitglied der BürgerEnergiegenossenschaft Haßberge eG. und somit beteiligt an allen Projekten der Genossenschaft (etwa am Bürgerwindpark im Sailershäuser Wald und weiteren BEG-Projekten).