Eine Freiheitsstrafe von drei Monaten zur Bewährung, kassierte ein 39-jähriger in Thüringen wohnender Mann vom Amtsgericht Haßfurt am Donnerstag. Er hat ein Kind mit einer Frau aus einer Ortschaft im östlichen Landkreis Haßberge – kommt aber der Unterhaltspflicht nicht nach.
Nach Vortrag der Anklagevertreterin, wäre der Angeklagte zum Unterhalt verpflichtet und zumindest zeitweise in der Lage gewesen, Geld für dieses Kind zu bezahlen – auch wenn er Geld an seine „Noch-Ehefrau“ und für weitere Kinder zahlt. Das Wohl des nichtbedachten Kindes wäre gefährdet, wenn die Kindsmutter nicht Unterstützung aus ihrer Familie hätte und Unterhaltszuschuss vom Landratsamt gewährt würde, hieß es.
Der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand erschienen war, gab viele Gründe an, warum alles irgendwie aus dem Ruder gelaufen ist. So zahle er 600 Euro im Monat an seine Noch-Ehefrau. Er musste sich von der Richterin sagen lassen, dass der Unterhalt gegenüber seinen Kindern dem der Noch-Ehefrau vorginge. Auch hielt ihm Richterin Anne Völkl vor, dass er vom Landratsamt Haßberge mehrfach aufgefordert worden war, sich um den Unterhalt des im Landkreis wohnenden Kindes zu kümmern.
Unverständliches Verhalten
„Ich kann nicht verstehen, weshalb Sie darauf nicht reagierten, obwohl Ihnen auch eine Strafanzeige angedroht worden war“, so die Richterin. Die Kindsmutter sagte aus, dass der Mann habe nur kurzzeitig Unterhalt bezahlt. „Letztmals kam ’was im Jahr 2017, dann nichts mehr“, sagte sie. Durch Jobs hielt sie sich über Wasser. „Wenn mich die Uroma meines Kindes und meine Mutter nicht unterstützt hätten, ich meine Familie nicht hätte, hätte mein Kind nicht in den Kindergarten gehen können und auch vielleicht manchmal nichts zum Essen gehabt“, sagte die Mutter als Zeugin aus. Sie sei verheiratet und auch ihr Mann unterstütze so gut es geht, aber er müsse selbst für eine Tochter Unterhalt bezahlen.
Ein Polizeibeamter erläuterte, wie der Angeklagte beschäftigt war. Selbst mit Unterbrechungen hätte er zahlen können. Laut Richterin ist er mit 8678 Euro im Rückstand. Im Bundeszentralregister steht der Angeklagte sieben Mal (Diebstahl, Urkundenfälschung Betrug, Betäubungsmittel). Einmal war er schon in Haft. Die Anklagevertreterin beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Statt einer Geldstrafe solle er lieber Unterhalt zahlen. Dahingehend lautete auch das Urteil. Die Strafrichterin gab dem Mann mit, den Kopf nicht in den Sand zu stecken, vielmehr sich aktiv um zu kümmern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.