Gemeinderat
Ist in Lonnerstadt die Welt noch in Ordnung?
An der Stelle auf Höhe des Neubaugebiets soll laut Bürgerantrag die Bushaltestelle gebaut werden.
An der Stelle auf Höhe des Neubaugebiets soll laut Bürgerantrag die Bushaltestelle gebaut werden.
Evi Seeger
F-Signet von Evi Seeger Fränkischer Tag
Lonnerstadt – Die „Bürgerinitiative gegen Ungleichbehandlung der Bürger in Lonnerstadt“ beantragt eine weitere Bushaltestelle und wirft damit viele Fragen auf.

„Dafür hätte es keinen Bürgerantrag gebraucht“, sagte Lonnerstadts Bürgermeisterin Regina Bruckmann im Gespräch mit dem FT. In der Gemeinderatssitzung galt es, einen Bürgerantrag auf eine zusätzliche Bushaltestelle in der Mühlgasse zu behandeln, allem voran jedoch, den Antrag auf seine Zulässigkeit zu prüfen.

Ist in Lonnerstadt die Welt noch in Ordnung? Die Frage stellt sich, wenn man auf Facebook die Messages der „Bürgerinitiative gegen Ungleichbehandlung der Bürger in Lonnerstadt“ verfolgt. „Nach dem Bürgerbegehren ist vor dem Bürgerantrag“, schreibt Giovanni Daniele, Gemeinderat und Sprecher der Bürgerinitiative. Genau damit, mit Bürgeranträgen, muss sich die Marktgemeinde derzeit beschäftigen.

Antrag folgt über Antrag

Alle übrigen Punkte der Tagesordnung waren rasch abgearbeitet. Die Bürgeranträge des fraktionslosen Marktgemeinderats dürften jedoch bereits im Vorfeld die Verwaltung ziemlich beschäftigt haben. Auf Danieles Antrag vom September, mit dem er eine Änderung der Vergabepraxis für gemeindliche Grundstücke anstrebt, folgte im Oktober ein weiterer: In der Mühlgasse wünscht er sich auf Höhe des Neubauquartiers BA II und des künftigen BA III eine zusätzliche Linien-/Schulbus-Haltestelle. Mit allem, was dazu gehört: sichere Gehwege, Straßenbeleuchtung, Zebrastreifen und/ oder Ampel zur Überquerung der Straße. Den Antrag hatten 35 Personen unterzeichnet. Nach Prüfung durch die Verwaltung erfüllen 33 Unterschriften die gesetzlichen Vorgaben.

Einblick gewährt

Bevor jedoch in der Sitzung dieser Punkt aufgerufen wurde, lag ein von Gemeinderat Volkmar Raber gestellter „Antrag auf Akteneinsicht“ zu diesem Bürgerantrag vor. Das heißt, Raber wollte Einsicht in die Unterschriftslisten nehmen. Auch hier hatte die Verwaltung Vorarbeit zu leisten: Fazit war, dass dem Gemeinderat als ganzes Gremium Akteneinsicht zu gewähren sei, einem einzelnen Ratsmitglied jedoch nicht. VG-Geschäftsleiter Norbert Stoll ließ, nachdem er die rechtliche Seite erläutert hatte, die Liste der Unterschriften in die Runde gehen, so dass jedes Ratsmitglied Einblick nehmen konnte.

Zulässig

Danach erst ging es um die eigentliche Zulassung des Bürgerantrags. Nachdem nur 22 Bürgerunterschriften notwendig und auch alle übrigen Voraussetzungen erfüllt waren, empfahl Stoll, den Antrag auf eine weitere Bushaltestelle zuzulassen. Die Behandlung der Thematik hat nun innerhalb von drei Monaten – also bis spätestens 11. Februar – zu erfolgen.

„Über den Sachverhalt müssen wir separat diskutieren“, betonte Bürgermeisterin Regina Bruckmann. Die beantragte Haltestelle liege in der Zuständigkeit der Gemeinde Lonnerstadt. Über die Routen der Buslinien entscheide allerdings nicht die Gemeinde, sondern das Landratsamt. Für Bruckmann heißt das, dass viele Fragen zu klären sind. Sie meint auch, dass die Anwohner befragt werden sollten. Zudem sei eine Kostenermittlung notwendig. „Das kann die Gemeinde nicht selbst machen!“ Die Bürgermeisterin ist zudem der Meinung, dass bei einer Haltestelle „auf beiden Straßenseiten etwas gemacht werden muss“. Aufgrund von Gesprächen mit Bürgern habe sie sich bereits mit diesem Thema beschäftigt.

Bei der ÖPNV-Linie 245 wäre diese Haltestelle wohl möglich, bei der Linie 127 jedoch nicht. Der Fahrplan sei so eng getaktet, dass er die zusätzliche Strecke nicht mehr hergebe. Aufgrund einer groben Schätzung rechnet Bruckmann mit Kosten von etwa 102 000 Euro für die Einrichtung der Haltestelle.

Bei Danieles erstem Bürgerantrag auf Änderung der Vergabepraxis für gemeindliche Grundstücke (der FT berichtete) endet die dreimonatige Frist zur Behandlung am 11. Januar 2022. Bis dahin will die Gemeinde eine „diskussionsfähige Beschlussgrundlage“ ausarbeiten und Richtlinien erlassen. Dabei will sich die Verwaltung umhören, wie andere Gemeinden mit dieser Thematik verfahren.

Danieles Antrag zielt ab auf eine Änderung der aktuellen Vergabepraxis beim Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken an Bürgermeister, Gemeinderäte sowie deren Angehörige. Zudem sollen gemeindeeigene Grundstücke künftig öffentlich ausgeschrieben werden.

Von der Verwaltung wurde grundsätzlich festgestellt, dass es für Bürgermeister und Gemeinderäte sowie deren Angehörige keine eigene Vergabepraxis beim Grundstücksverkauf gibt. Wobei ohnehin die Frage zu klären wäre, was der Begriff „Angehörige“ umreißt. Sind damit Kinder, Eltern, Geschwister, oder gar noch weitere „Angehörige“ zu verstehen? Bisher habe man alle Grundstücksverkäufe nach dem gleichen Verfahren behandelt, unabhängig davon, wer Vertragspartner der Gemeinde war, wurde festgestellt.

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