Marktbreit
Umstrittener Neubau von VG-Gebäude: Marktbreiter Räte werden verpflichtet, wie sie in der VG-Versammlung abzustimmen haben
So soll das neue VG-Gebäude in Marktbreit nach bisherigen Entwürfen aussehen.
So soll das neue VG-Gebäude in Marktbreit nach bisherigen Entwürfen aussehen.
Büro Friedrich Poerschke Zwink
Marktbreit – Der VG-Neubau wird Ende März noch einmal ausführlich diskutiert. Es geht ums Geld, aber auch um die bisherigen Planentwürfe. Marktbreit gibt seinen Vertretern dazu Anweisungen mit.

Was vor einigen Wochen im Gemeinderat Obernbreit noch von der Tagesordnung genommen wurde, ist nun vom Marktbreiter Stadtrat beschlossen worden: Ein Weisungsbeschluss für die Verbandsräte der Stadt in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft. Allerdings ist der verbindliche Beschluss zum Neubau des Verwaltungsgebäudes nicht sehr konkret.

Wie berichtet, suchen die Gemeinden der VG Marktbreit derzeit nach einer Lösung für die räumlich beengten Zustände im Marktbreiter Rathaus, dem Sitz der Verwaltung. Der Gewinner eines Architektenwettbewerbs für einen Neubau nahe des Kreisverkehrs stieß nach anfänglicher Begeisterung immer mehr auf Ablehnung, nicht zuletzt wegen der hohen geschätzten Kosten von rund 13 Millionen Euro, die von den sechs VG-Gemeinden zu tragen wären.

In einer nichtöffentlichen Informationsversammlung Anfang Februar stellte die Firma KFB Baumanagement eine Reihe von Lösungsmöglichkeiten zur Finanzierung eines Neubaus vor. Dies könnte mit der Gründung eines Kommunalunternehmens durch die VG geschehen, bei dem auch die Standortfrage nochmals geprüft werden könne, so eine Presseerklärung der VG. Wie es weiter gehen kann, soll in einer Sitzung am Dienstag, 28. März, geklärt werden.

Um eventuell abtrünnige Mitglieder der VG-Versammlung zu disziplinieren, sollte in den einzelnen Gemeinden ein "Weisungsbeschluss" für eben diese Vertreter gefasst werden. In Obernbreit etwa sollten die Vertreter beauftragt werden, "für die Gründung eines Kommunalunternehmens zu stimmen, um den Neubau eines VGem-Gebäudes zu realisieren". Der Antrag wurde von der Tagesordnung genommen, da laut Ratsmitglied Matthias Tremmel ein solcher Beschluss keine Bindung für die Räte habe.

Dem widersprach nun Marktbreits Bürgermeister und Vorsitzender der VG-Gemeinschaftsversammlung, Harald Kopp, am Montagabend im Stadtrat heftig: "Der Stadtrat ist berechtigt, Anweisungen zu geben und die Mitglieder sind verpflichtet, den Beschluss mitzutragen." Im schlimmsten Falle könnten diese Mitglieder abberufen werden.

Allerdings ist dieser neue Beschluss im Marktbreiter Rat weiter gefasst, als die in Obernbreit vorliegende Empfehlung: "Sollte in der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Beschluss zur Umnutzung eines bestehenden Gebäudes oder zum Neubau eines VG-Gebäudes zustande kommen, werden die Vertreter der Stadt Marktbreit beauftragt, für die Gründung eines Kommunalunternehmens zu stimmen, falls dies sich als vorteilhaft erweist."

In beiden Beschlüssen gleich ist der Auftrag an die Verwaltung, für einen Dienstleistungsservice Angebote einzuholen. Der Beschluss in Marktbreit fiel bei einer Gegenstimme.