Weil er einen Kleinwagen in einer der vielen Baustellen auf der A3 auf Trab bringen wollte, setzte ein Lkw-Fahrer Hupe und Lichthupe ein. Erfolg hatte er damit nicht. Er kam nicht schneller vorwärts, dafür hatte er ein Problem. Da er die nächtliche Aktion unter den Augen einer Polizeistreife beging, wurde gegen ihn ein Verfahren wegen versuchter Nötigung eingeleitet.Das Ergebnis: ein Strafbefehl. 1500 Euro (30 Tagessätze zu 50 Euro) sollte der Berufskraftfahrer zahlen. Dazu kam ein Fahrverbot von einem Monat.
Versuchte Nötigung oder harmloses Hupen auf der A3?

Kitzingen – Wer auf der Autobahn ein anderes Fahrzeug anhupt, sollte sich vorsehen. Manchmal wird er dabei von der Polizei gefilmt – und landet vor dem Kitzinger Amtsgericht.