Verstoß gegen die Maskenpflicht mit rechtlichen Folgen: Das Kronacher Jugendgericht musste sich am Dienstag mit der Nichteinhaltungen der Vorschriften in einem Kronacher Lokal beschäftigen. Nicht mit einem sonst üblichen Bußgeld, sondern mit einer strafrechtlichen Jugendauflage von 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit musste ein 20-jähriger Mann nach Urteil von Richter Jürgen Fehn den Gerichtssaal verlassen.
Maske verweigert und Kontrolleur mit Mord gedroht

Kronach – Der Angeklagte gab an, sich an den Vorfall im vergangenen Jahr nicht erinnern zu können. Vor einer Strafe hat ihn das aber nicht geschützt.