Gute Nachricht aus dem Landratsamt Kronach: Die Müllgebühren müssen nicht angehoben werden. Nach den Kalkulationen bleiben die Preise für die Abfallentsorgung zumindest bis Ende 2023, also immerhin für die nächsten zwei Jahre, stabil.
Die Leiterin der Abfallwirtschaft für den Landkreis Kronach, Susanne Knauer-Marx, stellte den Ausschussmitgliedern die Kalkulation vor. Zuletzt seien die Müllgebühren zum 1. Januar 2019 erhöht worden, sagte sie. Ziel sei damals gewesen, eine Gebührenstabilität bis 2021 zu erreichen.
Unbedenkliche Unterdeckung
Die Verbrennungsgebühren als einer der wesentlichen Kostenfaktoren sind Knauer-Marx zufolge im Interesse der Mitglieder des Zweckverbands für Abfallwirtschaft Nordwest-Oberfranken bis Ende 2022 kalkuliert. Das Rechnungsergebnis 2020 sei allerdings schlechter ausgefallen als prognostiziert.
Unter Berücksichtigung der Betriebsabrechnungsergebnisse der Jahre 2018 bis 2020 habe sich daraus ein leicht negativer Rücklagenbestand von 93.079 Euro ergeben. Die Unterdeckung von 1,77 Prozent sei gebührenrechtlich unbedenklich gewesen.
Befürchtetes Defizit blieb aus
Knauer-Marx wies auf die Preisschwankungen hin. Für 2021 habe man ursprünglich ein höheren Defizit eingeplant. Doch auch für Fachleute überraschend habe sich die Erlössituation für Pappe und Papier sowie für Metall und Elektroaltgeräte positiv entwickelt. Dadurch habe sich die finanzielle Situation deutlich entspannt. Als vorläufiges Ergebnis werde nun für 2021 ein Überschuss von rund 300.000 Euro erwartet, so die Referatsleiterin.
Damit werde sich der Rücklagenbestand voraussichtlich auf 200.000 Euro erhöhen. Allerdings liege die Endabrechnung noch nicht vor. Auch für die nächsten Jahre ist laut Knauer-Marx mit großen Unsicherheitsfaktoren bei der Haushalts- und Finanzplanung zu rechnen.
Nach jetzigem Stand stünden folgende weitreichende Planungen und Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen an:
• Umsetzung des Umsatzsteuergesetzes zum 1. Januar 2023 mit erheblichen Auswirkungen für die Abfallwirtschaft,
• Planung und Bau der Wertstoffhöfe Birkach und Steinbach am Wald,
• Überarbeitung der Konzeption für die weiteren Wertstoffhöfe,
• Neuausschreibung des Kompostierungskonzepts,
• Entscheidung über Fortführung der Bioabfallsammlung sowie
• Abschluss einer neuen Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen ab 2024.
Dennoch sei es aus Sicht der Verwaltung vertretbar, für die Jahre 2022 und 2023 die Abfallentsorgungsgebühren unverändert beizubehalten, so Knauer- Marx. Dem folgte der Ausschuss. Zur Entscheidung über die weitere Entwicklung der Abfallentsorgungsgebühren ist im vierten Quartal 2023 eine neue Gebührenkalkulation vorzulegen.
Weitere Vernetzung geplant
Ines Pfadenhauer informierte über die weitere Vernetzung zwischen Homepage und App. Der Landrat legte in diesem Zusammenhang auf einen Wiedererkennungswert in der Darstellung.
Markus Oesterlein und Bernd Rebhan dankten für die gute Ausarbeitung und weitsichtige Kalkulation. Rebhan lobte die gut funktionierenden Serviceleistungen der Abfallentsorgung.
Landrat Klaus Löffler zeigte sich sehr „froh, in dieser unsicheren Weltwirtschaftslage eine gesicherte Aussage zur Preisstabilität treffen zu können“. Dies sei der weitblickenden und fachkundigen Gebührenkalkulation der Verwaltung zu verdanken, insbesondere Abteilungsleiterin Susanne Knauer-Marx mit ihrem Team sei dafür zu danken.