Tipps der Redaktion
Krankmeldung: Das müssen Arbeitnehmer wissen
Bei mehr als 6 Wochen Krankheit pro Jahr könnte die Kündigung drohen.
Bei mehr als 6 Wochen Krankheit pro Jahr könnte die Kündigung drohen.
Jeanette Dietl/adobe Stock
F-Signet von Maria Löffler Fränkischer Tag
LKR Kronach – Was muss man im Krankheitsfall beachten? Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

Wie lange darf ich krank sein ohne ärztliches Attest?

Maximal drei Tage darf man ohne ärztliches Attest der Arbeit fernbleiben, danach benötigt man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Doch Vorsicht: Der Arbeitgeber kann das Attest auch früher, also schon zu Beginn der Krankheit, einfordern, besagt ein entsprechendes Gerichtsurteil. Informiert der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht über die Krankheit und taucht an seinem Arbeitsplatz einfach nicht auf, könnte ihm schlimmstenfalls sogar die Kündigung drohen.

Wie lange bekomme ich Lohnfortzahlung?

Sechs Wochen, beziehungsweise 42 Kalendertage, danach erhält ein Arbeitnehmer Krankengeld.

Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Krankengeld, das ihm von der Krankenkasse gezahlt wird, endet nach 78 Wochen. Danach erhalten die Betroffenen „Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.“

Wie oft kann ich krank sein, ohne dass mein Arbeitsplatz in Gefahr ist?

Der Arbeitgeber muss bis zu 30 Fehltage pro Jahr akzeptieren. Erst darüber hinaus gelten Fehltage als unzumutbar.

Kann mir während einer Krankheit gekündigt werden?

Ja. Eine Krankschreibung schützt nicht vor Entlassung.

Was tun, wenn mir aufgrund von Krankheit gekündigt wird?

Häufige Kurzerkrankungen oder auch eine Langzeiterkrankung (mehr als sechs Wochen pro Jahr) können zu einer Kündigung führen. Dagegen kann man sich aber gerichtlich wehren. Die Frist, die man dabei einhalten muss, sind drei Wochen nach Erhalt der Kündigung.

Was muss ich tun, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündige?

Die Selbstkündigung muss man nicht vor dem Arbeitgeber begründen. Um die Sperrzeit des Arbeitslosengeldes zu umgehen, sollten aber für die Agentur für Arbeit entsprechende Atteste vom Arzt eingeholt werden.

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