Tipps und Regeln
Schweinepest verhindern: Das ist zu beachten
Nach einer Infektion erliegen  Wild- und Hausschweine der Afrikanischen Schweinepest meist binnen einer Woche.
Nach einer Infektion erliegen Wild- und Hausschweine der Afrikanischen Schweinepest meist binnen einer Woche.
Stephan Großmann/FT-Archiv
Daniela Pondelicek von Daniela Pondelicek Fränkischer Tag
Kronach – Nicht nur im Kreis Kronach wächst die Sorge vor der Afrikanischen Schweinepest. Wie jeder dazu beitragen kann, die Verbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Bisher ist die Afrikanische Schweinepest, kurz ASP, in diesem Jahr bei insgesamt drei Hausschweinen und 1441 Wildschweinen in Deutschland nachgewiesen worden. Keiner dieser Fälle ist im Kreis Kronach aufgetreten: Wie einer Karte des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit zu entnehmen ist, beschränken sich die Fälle hauptsächlich auf die Grenzgebiete in Thüringen, Brandenburg und Sachsen.

In Nord- und Ostbayern sind entlang der Autobahnen schon feste Wildzäune aufgestellt worden. Doch auch die Drückjagd wird als Mittel eingesetzt, um durch eine Reduzierung des Wildschweinbestands die Kontakte einzelner Rotten zu minimieren.

Darüber hinaus sind alle Bürger dazu angehalten, bei der Eindämmung der Schweinepest zu helfen: In der Vergangenheit hat es einzelne Ausbruchsgeschehen gegeben, weil Wildschweine kontaminierte Essensreste zu sich genommen haben.

Nahrungsmittel keimbelastet

Wie das geht? Die Afrikanische Schweinepest ist nicht auf den Menschen übertragbar. Ist also – vor allem bei Wurst- und Fleischwaren aus dem Ausland – ein Produkt keimbelastet, so hat das zunächst keine Auswirkung auf den Menschen. Für Wildschweine, die so ein Nahrungsmittel beispielsweise in der Nähe von Autobahnraststätten finden, endet der Genuss allerdings in nahezu allen Fällen tödlich.

Deshalb rät das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz dazu, Speiseabfälle stets sachgemäß zu entsorgen und auf das Füttern von Wildtieren zu verzichten. Wer ein verendetes Wildschwein im Wald findet, sollte den Kadaver keinesfalls berühren und den Fund der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde melden.

Symptome sehr unterschiedlich

Die Schweinepest ist zwar für den Menschen ungefährlich, Haus- und Wildschweine haben laut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit „sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome“, die zumeist innerhalb einer Woche zum Tod des erkrankten Tieres führen. Einen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest gibt es noch nicht, weshalb die Krankheit vor allem für Schweinebauern existenzgefährdend ist. Erkrankt eines seiner Tiere an der Schweinepest, muss der Schweinebauer laut Bayerischem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz seinen gesamten Bestand töten und unschädlich entsorgen.

Es würden Restriktionsgebiete eingerichtet werden, in denen weitere Maßnahmen eine Verschleppung in andere Betriebe verhindern sollen.

Dazu gehört beispielsweise, dass die Tiere in diesem Gebiet nicht mehr geschlachtet werden dürfen und sämtliche Schweine- und Wildschweinbestände intensiv untersucht werden müssen.

Restriktionszonen werden auch dann eingerichtet, wenn in einem Gebiet bei einem Wildschwein Schweinepest nachgewiesen wird.

Transportverbote für Schweine

Dann ist es grundsätzlich verboten, Hausschweine aus diesem Gebiet zu transportieren. Weiterhin können innerhalb der ASP-Restriktionszonen bei Bedarf jagdliche Maßnahmen, Zäunungsmaßnahmen und die Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine angeordnet werden.

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