Einstimmig beschloss der Stadtrat den Widerruf der Optionserklärung der Stadt Teuschnitz zum 1. Januar 2023 zwecks Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes § 2b. Durch die Änderung unterliegen Umsätze juristischer Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich der Umsatzsteuer. Im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes konnte die zunächst planmäßig zum 1. Januar 2021 ablaufende Übergangsregelung jedoch um zwei weitere Jahre bis 31.
„Schwarzes Kreuz“ in Teuschnitz nimmt Gestalt an

Teuschnitz – An der größten Baustelle der Stadt Teuschnitz tut sich was: Am 1. Juli sollten die Bauarbeiten abgeschlossen sein.