Der junge Mann, das fand die Staatsanwaltschaft, soll „Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“ haben, weil er einen Unfall baute, der „auf erhebliche Müdigkeit zurückzuführen“ war. Doch für den Angeklagten aus Bad Brückenau bleibt es auch nach der Berufungsverhandlung vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau bei einem Freispruch.
Zweite Instanz: Entscheidung für den Unfallfahrer

Bad Brückenau – Freispruch für Bad Brückenauer in Dessau bestätigt. Es war keine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, es lag am Übersetzer.