In Deutschland gibt es das personalisierte Verhältniswahlrecht, also eine Mischung zwischen Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht. Mehrheitswahl: Die Erststimme bestimmt, welcher der Direktkandidatinnen und -kandidaten aus dem jeweiligen Wahlkreis in den Bundestag kommt: Die Person mit den meisten Stimmen hat den Zuschlag. Verhältniswahl: Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt: Je nachdem, wie oft eine Partei mit den Zweitstimmen gewählt wurde, bekommt sie prozentual einen Anteil an Sitzen im Bundestag. Beide Systeme haben ihre Vor- ...
Mehrheitswahl versus Verhältniswahl

LKR Bad Kissingen – Mit der Mehrheitswahl kommt jeder Wahlkreis zum Zug, sagt Redakteurin Ellen Mützel. Die relative Mehrheit ist als Legitimation zu schwach, sagt hingegen Redakteur Ralf Ruppert.