Wenn ein Fest auf eine Tradition verweisen kann, die bis ins Jahr 830 zurückreicht, sollte es doch keinen Zweifel geben, dass es sich um ein bedeutendes kulturelles Erbe handelt. Doch so einfach ist es nicht, wie sich im Fall des Neustadter Kinderfestes herausstellen sollte, als die Stadt die Aufnahme in die Liste des immateriellen Kulturerbes beantragte.
Weil es schon so alt ist

Neustadt bei Coburg – Das Neustadter Kinderfest mit seiner Jahrhunderte zurück reichenden Geschichte wurde in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.