Kanal
Extrastrang fürs Regenwasser in Langenstadt
Der Bau eines Regenwasserkanals soll das Abwasserproblem in Langenstadt lösen.
Der Bau eines Regenwasserkanals soll das Abwasserproblem in Langenstadt lösen.
Symbolfoto: dpa
F-Signet von Sonny Adam Fränkischer Tag
Neudrossenfeld – Im Neudrossenfelder Ortsteil kommt es immer wieder zu Problemen bei starkem Regen. Jetzt soll Abhilfe geschaffen werden. Kosten: mehr als 200.000 Euro.

Wenn es stark regnet, staut sich in Langenstadt das Wasser im Schmutzwasserkanal. Der Grund dafür ist ein Kanalstrang. Dieser Kanalstrang entwässert nicht nach dem Trennsystem, wie es im restlichen Gebiet der Gemeinde üblich ist, sondern im Mischsystem. Das technische Büro Werner aus Eltmann hat jetzt eine Kostenschätzung erstellt. Für Umbinde- und Verlegearbeiten des Schmutzwasserkanals auf öffentlichem Grund belaufen sich die Kosten voraussichtlich auf 19.000 Euro. Das Anlegen eines eigenen Niederschlagswasserkanals, was zur Problembeseitigung unumgänglich ist, wird Kosten in Höhe von 183.000 Euro verursachen.

Wer zahlt was?

Bürgermeister Harald Hübner (CSU) betonte in der Sitzung, dass es keine andere Lösung gibt, das Problem zu beseitigen. Gemäß der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Rotmaintal übernimmt der Verband nur die Kosten für die Sanierung von Kanälen, deren Benutzung und Finanzierung vor der Gründung des Zweckverbandes durch die Satzung geregelt war. Die übrigen Anlagen der Niederschlagswasserbeseitigung, einschließlich der Straßenentwässerung, fallen nicht ins Aufgabengebiet des Abwasserzweckverbandes.

Zweckverband ist mit in der Pflicht

Nachdem allerdings die Grundstückseigentümer beim Bau des Mischwasserstranges mit Herstellungsbeiträgen für Grundstücks- und Geschossfläche vom Abwasserzweckverband veranlagt wurden, ist die Zuständigkeit des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Rotmaintal gegeben. Die Kosten für den Regenwasserkanal würden sich demzufolge der Zweckverband und die Gemeinde teilen. Die Kosten für die Umbindung und Verlegung des Schmutzwasserkanals wären allerdings allein vom Abwasserzweckverband zu tragen.

Auf die angrenzenden Grundstückseigentümer kommen außer den Trennungsarbeiten von Niederschlags- und Schmutzwasser im eigenen Grundstück keine Beitragszahlungen zu, so der Bürgermeister.

Sieben Grundstücke betroffen

Aufgrund der satzungsrechtlichen Vorgaben der Entwässerungssatzung des Zweckverbandes sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Grundstücksentwässerungsanlage zu trennen und auf ihrem Grundstück anfallendes Niederschlagswasser in den Regenwasserkanal einzuleiten. Nach aktuellem Stand sind von der Umbindung fünf bebaute und zwei unbebaute Grundstücke betroffen. Die nötigen Mittel sollen im Haushalt 2023 eingeplant werden, entschieden die Räte einhellig.

Gemeinderat Björn Sommerer (FuG) monierte, dass das Thema nicht im Bauausschuss vorberaten worden sei. Bürgermeister Harald Hübner (CSU) konterte, dass das Thema schon seit längerem auf der Prioritätenliste ganz oben stehe und im Rahmen der Sitzung noch einmal ausführlich besprochen worden ist.

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