Prozess
23-Jähriger attackiert zwei Polizisten
Den Angriff eines 23-Jährigen auf Polizeibeamte verhandelte das Amtsgericht in Lichtenfels.
Den Angriff eines 23-Jährigen auf Polizeibeamte verhandelte das Amtsgericht in Lichtenfels.
Symbolfoto: andranik123/Adobe Stock
F-Signet von Markus Häggberg Fränkischer Tag
Lichtenfels – Das Amtsgericht Lichtenfels verurteilte einen jungen Mann, der nicht zum ersten Mal aufgefallen ist.

Weil er um sich geschlagen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet hatte, wurde am Donnerstag ein Mini-Jobber im Amtsgericht in Lichtenfels verurteilt. Wem er mit seinen Schlägen alles zusetzte, waren mehrere Polizisten. „Polizeibeamte müssen sich das nicht gefallen lassen“, sagte Richter Matthias Huber nach der Urteilsverkündung in Richtung des 23-jährigen Mannes aus dem Landkreis Lichtenfels. „Da haben Sie auch wieder recht“, antwortete der Angeklagte verständnisvoll.

Der Abend des 21. Juli 2021 blieb in doppelter Erinnerung. Die eine Erinnerung lag auf der Seite des jungen Mannes, der einem Mini-Job nachgeht, die andere Erinnerung auf der Seite der Polizeibeamten, die ihn wach zu bekommen versuchten. Vor der Tür einer Fahrschule lag der stark alkoholisierte 23-Jährige gegen 18.30 Uhr, und dort fand ihn die Polizei „schlafend und eingenässt“ vor. Als die Streife einen Sanitäter verständigen wollte, drohte der erwachte Mann mit geballter Faust, und wenig später schlug er auch wirklich zu. Gegen den Oberkörper eines Polizisten und hernach trat er auch nach einem.

Das hatte für die Beamten schmerzhafte Folgen, aber solche Folgen sollte es auch für den jungen Mann geben. Da er offenbar nicht Herr seiner Sinne war, erhielt er einen Schockschlag ins Gesicht. Dieser auch Blendschlag genannte Schlag unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der Polizeibeamte, ein Mittdreißiger, gab zu, erstmalig in seiner beruflichen Laufbahn einen solchen Schlag ausgeteilt zu haben. „So wahr ich hier sitze, hatte ich noch nie einem Menschen im Gesicht geschlagen, aber hier war das absolut nötig“, so der Mann im Zeugenstand.

Sein Kollege bestätigte, dass der Aufgefundene vollkommen „weggetreten“ war. Der Grund hierfür, das räumte der 23-Jährige ein, lag in der Einnahme von Tabletten und Alkohol.

Mit Drohungen sparte der junge Mann offenbar auch nicht. „Er hat gesagt, wenn er gewollt hätte, hätte er uns fertigmachen können vor Ort“, erinnerte sich einer der Polizisten.

Staatsanwalt Alexander Brandt hakte bei der Frage nach, in welcher Position der junge Mann aufgefunden worden sei, und bekam zu hören, dass er „zusammengekauert und ohne Körperspannung“ vor der Tür lag. Auch habe er seine Augen schwer aufbekommen, eben weil er „völlig weggetreten“ war.

„Das passt nicht zu mir“

In der Erinnerung des Angeklagten nahm sich der Vorfall nicht so dramatisch aus. Es sei vielmehr so gewesen, dass er mit Asthma und Schnappatmung gekämpft habe. Von ausgestoßenen Drohungen mochte er nichts wissen, denn „ich und Drohungen – das passt nicht zu mir“.

Laut seines Bundeszentralregister-Auszuges passt so etwas aber doch, denn neben vier Diebstahlsverfahren hatte der Mann auch zwei Einträge wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung vorzuweisen. Überdies wurde vom Staatsanwalt noch ein weiterer Anklagepunkt verlesen, bei dem es darum ging, dass der 23-Jährige gut sechs Wochen nach dem geschilderten Vorfall am Bahnhof in Lichtenfels gegen einen anderen jungen Mann handgreiflich wurde. Den Kontrahenten packte der 23-Jährige am Hals und drückte ihn gegen die Wand.

Wie sich während der Verhandlung zusätzlich herausstellen sollte, ist derzeit ein weiteres Verfahren am Laufen. Hierbei geht es um eine von dem Angeklagten eingetretene Wohnungstür.

„Von einer Schuldeinsicht und Schadenswiedergutmachung habe ich nichts gehört (…) und dass er unschuldig ist, davon konnte er mich nicht überzeugen“, führte Brandt in seinem Plädoyer aus. Eine Geldstrafe wollte der Staatsanwalt „auf keinen Fall“ verhängt wissen, eher eine Haftstrafe zur Bewährung. Aber auch bezüglich Bewährung „ringe ich mit mir“, fuhr er fort. Letztlich rang er seine Bedenken aber nieder und forderte unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein Jahr Haft zur Bewährung, wobei er als Bewährungsauflage 100 Arbeitsstunden zu verhängen empfahl. Überdies noch eine dreijährige Bewährungszeit, bei der der Verurteilte über die Dauer von zwei Jahren unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers zu stehen habe.

Das von Richter Matthias Huber gefällte Urteil fiel etwas anders aus. Zwar sieht es eine zehnmonatige Haft auf Bewährung vor, aber auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 500 Euro sowie eine Geldstrafe in Höhe 600 Euro für die Bahnhofsangelegenheit. Zudem umfasst das Urteil eine dreijährige Begleitung durch einen Bewährungshelfer, die Ableistung von 100 Arbeitsstunden und die sechsmonatige verpflichtende Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining.

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