In den vergangenen zwei Jahren war sie unser steter Begleiter beim Einkaufen – die Maske. Am Montag (3. April) ist im Freistaat Bayern damit Schluss. Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes macht es möglich. Die Einzelhändler vor Ort müssen sich nun entscheiden: Wollen sie die Lockerung mittragen oder von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ihren Kunden weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben?
Maskenpflicht fällt
"Für viele Händler geht es ums Überleben"
LKR Lichtenfels – Einkaufen ohne Maske ist ab 3. April wieder möglich. Es sei denn, der Einzelhändler vor Ort schreibt dies weiter vor. Ein Dilemma für die Kaufleute.