Pandemie
Sonderaktion am Impfzentrum
Die Impfquote in Deutschland steigt von Tag zu Tag.
Die Impfquote in Deutschland steigt von Tag zu Tag.
Bernd Weißbrot/dpa
Tobias Kindermann von Tobias Kindermann Fränkischer Tag
LKR Lichtenfels – Dem Lichtenfelser Impfzentrum stehen 600 zusätzliche Impfdosen Johnson & Johnson zur Verfügung. Wer sich anmelden kann und wie es geht.

„Was in der Pandemie hilft, ist das Impfen. Schützen Sie sich und andere: Lassen Sie sich impfen!“, so Landrat Christian Meißner.

Der Landkreis Lichtenfels startet in seinem Impfzentrum eine Sonder-Impfaktion mit dem Vakzin Janssen von Johnson & Johnson. Dafür können sich ab sofort alle Bürger des Landkreises Lichtenfels ab 18 Jahren anmelden. Eine Priorisierung erfolgt nicht mehr, heißt es in der Mitteilung weiter.

Für die Impfaktion stehen 600 Impfdosen Johnson & Johnson zur Verfügung. Das Vakzin ist der einzige in der Europäischen Union zugelassene Impfstoff, bei dem nur eine Impfung erforderlich ist. 14 Tage nach der Impfung hat man den vollständigen Impfschutz.

„Damit möchten wir auch all jenen Impfwilligen ein Angebot machen, die wegen ihrer Urlaubsplanung bisher gezögert haben, sich impfen zu lassen, da ihre Zweitimpfung in die Urlaubszeit fallen könnte“, erläutert der Landrat.

Auf Homepage anmelden

Wer eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhalten möchte, kann sich unter auf der Homepage des Landkreises Lichtenfels www.lkr-lif.de/johnson anmelden. Die Termine werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.

Eine automatische Terminvergabe über das Bayerische Impfportal ist für diese Aktion nicht möglich. Die angemeldeten Impfwilligen werden telefonisch über ihren Impftermin benachrichtigt. Die Impfungen finden ab sofort und sehr zeitnah statt. Die Interessenten müssen telefonisch erreichbar sein, um an einen Impftermin zu kommen. Die Eintragung in die Johnson&Johnson-Liste ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

• Die Impfwilligen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

• Sie dürfen in den zurückliegenden zwei Wochen keine andere Impfung erhalten haben.

• Sie dürfen in den zurückliegenden sechs Monaten nicht mit Corona infiziert gewesen sein. 

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