Zwiespalt
Ist Angeln Hege oder Tierquälerei?
Laut Tierschutzgesetz darf einem Wirbeltier ohne Grund kein Schmerz oder Stress zugefügt werden. Das Fangen, waidgerechte Töten und Verzehren eines Fisches wäre ein solcher Grund.
Laut Tierschutzgesetz darf einem Wirbeltier ohne Grund kein Schmerz oder Stress zugefügt werden. Das Fangen, waidgerechte Töten und Verzehren eines Fisches wäre ein solcher Grund.
privat
F-Signet von Karin Sträßner Fränkischer Tag
LKR Lichtenfels – Wer kennt sie nicht: die Fotos von Riesenexemplaren von Fischen? Und oft lebt der Fisch sogar noch. Doch wie verträgt sich das mit dem Tierschutz?

Das Angeln als Hobby ist nach wie vor beliebt. Doch dabei treten Nahrungsbeschaffung und Hege oft in den Hintergrund: Getrieben von falschem Ehrgeiz und Geltungsbedürftigkeit wird schon mal die Achtung vor der Kreatur außer Acht gelassen. Attraktiv für den Sportangler wurde das „Catch and Release“ (Fangen und Freilassen).

Oft werden in Seen immer an bestimmten Plätzen sogenannte Boilies (hartgekochte, eiweißhaltige Teigkugeln) zum Füttern der Fische in großen Mengen ausgelegt. Die großen Fische (meist Karpfen) werden so gemästet. An diesen Futterstellen wird dann geangelt. An einem Tag werden bisweilen mehrere kapitale Karpfen an Land gezogen.

Auch Fische haben Schmerzempfinden

So mancher Fisch wird in seinem Leben wiederholt gefangen und minutenlang an der Angel gedrillt. Drillen bedeutet im Anglerjargon der Kampf mit dem Fisch. Ziel des Drills ist es, den Fisch durch abwechselndes Schnurgeben und Heranpumpen zu ermüden, um ihn schließlich landen zu können. Dies macht für viele Angler das eigentliche Erlebnis aus. An Land werden die Fische dann fotografiert, vermessen und gewogen, nur um die Trophäensucht zu befriedigen. Dann werden sie wieder ins Gewässer zurückgesetzt.

Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass auch bei Fischen von einem Schmerzempfinden auszugehen ist. Zudem erleiden die Tiere Atemnot beim Herausnehmen aus dem Wasser und Stress, bedingt durch einen teilweise zu langen Aufenthalt an Land. Die äußere Schleimhaut der Fische ist zudem äußerst empfindlich und durch das Anfassen der Tiere wird sie oft beschädigt. Dadurch kann der Fisch von Pilzen und Parasiten befallen werden und unter Umständen qualvoll verenden.

Das Catch and Release, bei dem aus reiner Profilierungssucht gezielt auf große Fische geangelt wird, die gar nicht der Ernährung dienen sollen, ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und in Deutschland verboten. Trotz eindeutiger Rechtslage wird diese Methode meist von Anglern im Geheimen praktiziert und durch einschlägige Zeitschriften sogar propagiert. Strafverfolgungen sind schwierig, da nicht nur das Zurschaustellen mit dem Fisch, sondern auch das Zurücksetzen der Tiere nachgewiesen werden muss. Der deutsche Tierschutzbund möchte tierschutzwidrige Angelmethoden abschaffen und auf strenge Gesetze und Verordnungen in den Bundesländern drängen.

„Das ist moralisch verwerflich!“

Laut Tierschutzgesetz darf einem Wirbeltier ohne Grund kein Schmerz oder Stress zugefügt werden. Das Fangen, waidgerechte Töten und Verzehren wäre ein solcher Grund, ebenso das Zurücksetzen eines zu kleinen oder zu schonenden Fisches, eben alles, was mit der Hege des Fischbestandes zu tun hat.

Friedrich Feiler aus Marktzeuln, der 25 Jahre lang Vorsitzender der Angelfreunde Michelau und Umgebung und nun Ehrenmitglied ist, bedauert diese Entwicklung des Angelns. Von Angelsport will er nicht reden: „Es ist für mich kein Sport, wenn eine Kreatur bei einem Wettbewerb leidet! Das ist moralisch verwerflich!“ Für ihn bedeutet die Faszination am Angeln das Draußensein in der Natur. Und ein Fang muss sinnvoll verwertet werden. „Was gefangen wird, wird gegessen“, ist das Motto des begeisterten Anglers.

Thomas Speierl von der Fachberatung für Fischerei an der Regierung von Oberfranken bestätigt, dass gezieltes Trophäenfischen nicht gestattet ist. Dies sei durch entsprechende Urteile bestätigt worden. Der Tierschutzgedanke dürfe nicht außer Acht gelassen werden.

Klargestellt werden muss auch, dass keinesfalls alle Angler die „Catch and Release“-Methode anwenden oder gutheißen. Es handelt sich dabei um einige wenige schwarze Schafe, allerdings auch hier in Oberfranken.

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