Eine Fortsetzung aus der Dezembersitzung des Redwitzer Gemeinderates fand die Beschwerde eines Nachbarn über ein Spielgerät auf dem Marktplatz. Der Nachbar hat te gegen die Entscheidung des Landratsamtes Lichtenfels am Verwaltungsgericht Bayreuth Klage erhoben. Das Verwaltungsgericht kommt in einer ersten schriftlichen Einschätzung zu dem Ergebnis, dass die Klage auf Beseitigung des Spielgerätes keine Aussicht auf Erfolg haben werde, da an der Abstandsflächenpflicht des Spielturmes erhebliche Zweifel bestünden.
Nachbar will keine Ruhe geben

Redwitz – Auch wenn er eine entsprechende Klage zurückgezogen hat: Der Nachbar eines Spielgeräts fühlt sich weiterhin belästigt.