Gemeinderat
Redwitzer Schulturnhalle rückt in den Blickpunkt
Die Planungen zur Generalsanierung der Redwitzer Schulturnhalle sollen wieder aufgenommen werden.
Die Planungen zur Generalsanierung der Redwitzer Schulturnhalle sollen wieder aufgenommen werden.
Thomas Micheel
F-Signet von Thomas Micheel Fränkischer Tag
Redwitz – Das Thema „Schulturnhalle“ soll in Redwitz wieder aufgegriffen werden. Dabei stellt sich die Frage: Generalsanierung oder doch ein Neubau?

In einem Schreiben hatte die CSU-Gemeinderatsfraktion beantragt, die Planungen für die Generalsanierung der Schulturnhalle wieder aufzunehmen, damit das Projekt im nächsten Haushalt berücksichtigt werden könne.

Bürgermeister Jürgen Gäbelein stellte eingangs heraus, dass für ein Projekt dieser Tragweite ein Konsens im Gemeinderat bestehen sollte. Dieser Konsens sei in der Vergangenheit trotz zahlreicher Diskussionen nicht erreicht worden.

CSU-Fraktionssprecher Christian Zorn (CSU) erläuterte die Beweggründe für den aktuellen Antrag. Zunächst ging er auf die Historie der Beratungen bezüglich der Schulturnhalle ein.

Was bisher passierte

Erste konkrete Diskussionen gingen bis in die Jahre 2013/2014 zurück, als das Thema im Fokus der Kommunalwahl stand. Schon damals seien verschiedene Varianten diskutiert worden, so die einfache Sanierung der Halle, eine Generalsanierung oder der Neubau einer Einfach- oder Zweifach-Turnhalle, wobei dafür auch die Standortfrage aufgeworfen worden sei. Im Jahr 2016 hätten die Fraktionen der SPD und der Freien Wähler gemeinsam den Antrag auf Neubau einer Zweifachturnhalle gestellt. In der Folge seien durch ein Architekturbüro Kostenschätzungen für eine Zweifeldsporthalle in Abhängigkeit vom jeweiligen Standort ermittelt und im Gemeinderat vorgestellt worden. Im Gremium sei damals aber eine Abwägung aller Vor- und Nachteile der verschiedenen Standorte vermisst worden.

Im Juli 2017 sei auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der CSU-Fraktion beschlossen worden, die Planungen für den Neubau einer Zweifachturnhalle auszusetzen und stattdessen eine Generalsanierung der Turnhalle zu prüfen. In der Dezember-Sitzung 2019 habe der beauftragte Architekt Norbert Schaller eine detaillierte Kostenschätzung für eine Generalsanierung und auch für eine neue Einfachturnhalle beziehungsweise alternativ für eine Zweifachhalle vorgestellt.

Wegen des knappen Abstimmungsergebnisses für eine Generalsanierung im Juli 2017, der anstehenden Kommunalwahlen sowie der zeitlichen und finanziellen Belastung durch den Neubau des Bürgerhauses sei das Thema in der Folge zunächst zurückgestellt worden.

Bürgermeister Gäbelein merkte an, dass der geplante Workshop des Gemeinderates, bei dem man sich neben weiteren Großprojekten auch mit der Zukunft der Schulturnhalle auseinandersetzen wolle, pandemiebedingt bisher nicht habe stattfinden können. Dieser werde nun voraussichtlich im Herbst nachgeholt.

Christian Zorn erklärte, er sei sich bewusst, dass in der Gemeinde noch weitere Großprojekte wie die Schule und das Freibad anstünden. Priorität habe seitens der CSU-Fraktion aber die Schulturnhalle. Mit dem Antrag wolle man dieses Thema wieder in die Diskussion bringen und auf einen gemeinsamen Nenner kommen.

Festgelegt wurde, bei einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung eine Ortseinsicht im Schulgebäude und in der Turnhalle zu nehmen und diese Sache dann im Herbst eingehend zu beraten.

Zorn schlug vor, hierbei den Architekten mit heranzuziehen und sich die für die Finanzierung relevanten Zahlen darlegen zu lassen. Gäbelein wollte zudem auch die Vereine als weitere Nutzer der Turnhalle mit einbeziehen.

Alfred Leikeim (UBR) unterstrich abschließend die Notwendigkeit, einen sachlichen Konsens im Gemeinderat zu finden. Auch Jochen Körner (SPD) zeigte sich mit der gemeinsam erörterten Vorgehensweise einverstanden.

Überschwemmungsgebiet wird festgelegt

Über die Stellungnahme zum Verordnungsentwurf des Landratsamtes Lichtenfels für die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an Rodach und Steinach informierte der Bürgermeister. Zu diesem Thema werde am Montag, 26. Juli, eine gemeinsame öffentliche Sitzung der Gemeinderäte von Redwitz und Marktgraitz in der Turnhalle Marktgraitz stattfinden. Vertreter des Landratsamtes sowie des Wasserwirtschaftsamtes würden über die Sachlage informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.

Der Verordnungsentwurf, die Antragsunterlagen und die maßgebenden Karten würden auf der Internetseite des Landratsamtes Lichtenfels veröffentlicht. Die öffentliche Auslegung erfolge in der Zeit vom 12. Juli bis 11. August. Die Gemeinde habe die Gelegenheit, sich bis 10. August zum Verfahren zu äußern. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an Rodach und Steinach im Bereich der Gemarkungen Redwitz, Trainau, Mannsgereuth, Unterlangenstadt, Marktgraitz, Zettlitz und Marktzeuln stamme noch aus dem Jahr 1981. Nachdem die Landratsämter verpflichtet worden seien, in Hochwasserrisikogebieten die Überschwemmungsgebiete per Verordnung festzusetzen, sei das Festsetzungsverfahren aus den Jahren 2005/2006, das nicht abgeschlossen worden sei, mit aktualisierten Daten wieder aufgegriffen worden.

Maßgebend für die Festsetzung seien die Flächen, die bei einem 100-jährigen Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für eine Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht würden.

Bei der Sitzung im September 2005 habe der Gemeinderat Redwitz zuletzt zum damaligen Festsetzungsverfahren eine Stellungnahme abgegeben, wobei sich diese auf einen zurückliegenden Antrag aus dem Jahr 1999 bezogen habe.

Bürgermeister Gäbelein wies darauf hin, dass Einwände, die früher eingebracht wurden, heute keine Gültigkeit mehr hätten und neu eingebracht werden müssten. Es gelte deshalb, die damaligen Einwände zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu erheben.

Gemeinde vermietet Biertischgarnituren

Wie der Bürgermeister aus der jüngsten nichtöffentlichen Sitzung berichtete, habe die Gemeinde 45 gebrauchte Biertischgarnituren und zwei gebrauchte Anhänger zum Transport der Garnituren aus einer Betriebsauflösung gekauft. Es sei festgelegt worden, dass die Biertischgarnituren grundsätzlich nur an Vereine und Organisationen innerhalb des Gebietes der Gemeinde Redwitz in festen Kontingenten von 15, 30 oder 45 Stück vermietet werden. Und es solle keine Konkurrenz zu Verleihfirmen entstehen.

Der Mietpreis hänge von der Dauer der Veranstaltung ab und betrage zwei Euro pro Garnitur bei nur einem Veranstaltungstag und drei Euro pro Garnitur bei einer mehrtägigen Veranstaltung. Die Kosten für die Vermietung der Anhänger sei damit ebenfalls abgegolten.

Anlieferung und Abholung könnten gegebenenfalls durch den gemeindlichen Bauhof gegen eine Gebühr von jeweils zehn Euro je Anhänger erfolgen. Eine Kaution werde nicht verlangt. Im Schadensfall seien Reparaturkosten oder der Zeitwert des beschädigten Gegenstandes zu ersetzen (Biertischgarnitur oder auch Anhänger).che

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